Ukrainische Leihmutter

Gericht macht Wunscheltern zu Eltern

In der Ukraine dürfen Wunscheltern Leihmütter einsetzen, um Kinder zu bekommen.
In der Ukraine dürfen Wunscheltern Leihmütter einsetzen, um Kinder zu bekommen.REUTERS
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Paare, die im Ausland legal dank Leihmutter zu Eltern werden, sind in Österreich als Mutter und Vater anzuerkennen. Das hat ein Bezirksgericht rechtskräftig festgestellt.

Wien. Eine richtungsweisende Entscheidung eines Tiroler Bezirksgerichts stärkt die Rechte von Ehepaaren, die zur Erfüllung ihres Kinderwunsches eine Leihmutter einsetzen. Das ist zwar in Österreich verboten, in anderen Ländern hingegen erlaubt. Fraglich war in dem Tiroler Fall jedoch, welche rechtlichen Wirkungen eine im Ausland erlangte Elternschaft in Österreich entfaltet.

Die Wunscheltern – beide Anfang 40 und aus Tirol – konnten miteinander kein Kind bekommen, weil die Frau aus medizinischen Gründen dazu nicht in der Lage war. Weil sie in Österreich keine Leihmutter einsetzen dürfen, reisten die beiden in die Ukraine, wo verheiratete Paare auf eine Dritte zurückgreifen können. Gerade für Ausländer steht dort ein umfassendes Serviceangebot für Wunscheltern bereit: Von der Leihmutter über die Klinik bis zu den Behördenwegen wird, auch kommerziell erfolgreich, alles organisiert (im Gegensatz etwa zu Griechenland).

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