Der Unfalltod zweier Mädchen führte zu zwei Verurteilungen – und möglicherweise neuen Verkehrsregeln – von Helmpflicht bis Tempolimits.
Wien. Eine Geldstrafe, eine Diversion: Damit ist am Montag in Korneuburg der Prozess um einen folgenschweren Unfall am Abend des 4. August auf der B19 bei Hausleiten zu Ende gegangen: Ein 60-jähriger Autofahrer übersah und erfasste ein E-Bike-Fahrradanhänger-Gespann bei „fortgeschrittener Dunkelheit“, so der Staatsanwalt, auf einer geraden Freilandstraße. Eine knapp Zweijährige starb an Ort und Stelle, ihre vierjährige Schwester erlag ihren Verletzungen im Krankenhaus.
Der Pkw-Lenker bekannte sich zu den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung nicht schuldig, er habe nichts gesehen. Er wurde (nicht rechtskräftig) zu einer Strafe von 28.000 Euro verurteilt, 21.000 Euro davon unbedingt. Ebenfalls vor Gericht stand die Mutter, die das E-Bike gelenkt hatte. Ihr wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil die Kinder keine Helme trugen, der Anhänger weder Rücklichter noch Rückstrahler hatte und die Fahnenstange mit Wimpel fehlte. Sie bekannte sich schuldig, schilderte vor Gericht erschütternd den Moment, in dem sie ihre Kinder in dem Anhänger sah. Für sie endet der Prozess mit einer Diversion: Erbringt die 39-Jährige binnen sechs Monaten gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden, wird das Verfahren eingestellt.