KV-Verhandlungen

Mindestlohn im Metallgewerbe steigt bis 2021 auf 2000 Euro

Die mehr als 110.000 Beschäftigten des Metallgewerbes erhalten ab Jänner 2,5 Prozent mehr Lohn. Für die untersten Lohngruppen wurden gestaffelte Erhöhungen ausverhandelt.

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die mehr als 110.000 Beschäftigten und die rund 17.000 Lehrlinge des Metallgewerbes gab es in der dritten Verhandlungsrunde  einen erfolgreichen Abschluss. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden ebenso wie die Ist-Löhne um 2,5 Prozent erhöht. Der niedrigste Mindestlohn wird in zwei Etappen (1. Jänner 2020 und 1. Jänner 2021) auf 2000 Euro angehoben. Das bedeutet eine Erhöhung der untersten Lohngruppen um 3,11 bzw. 3,03 Prozent. „Dieser wichtige Abschluss bringt ordentliche Reallohnsteigerungen für die Beschäftigten. Vor allem das kräftige Plus bei den niedrigen Einkommen stärkt die Kaufkraft“, sagte Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der Gerwerkschaft PRO-GE.

Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,5 Prozent. Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 2,5 Prozent erhöht. Die Nachtarbeitszulage und die Schichtzulage für die dritte Schicht steigen sogar um 6,64 Prozent. Ebenso gibt es die Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, statt der Ist-Lohnerhöhung zusätzliche Freizeit zu vereinbaren. Für 2020 sind dies mindestens drei Stunden und 45 Minuten pro Monat. Voraussetzung für diese individuelle Freizeitoption ist eine Betriebsvereinbarung.

Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags Metallgewerbe betrifft viele verschiedene Berufsgruppen: Unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2020.

(red)

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