Betriebsverordnung

Drogeriekette: Während der Arbeitszeit herrscht Trinkverbot

In einer Kärntner Filiale einer Drogeriekette sorgt derzeit ein Trinkverbot für Aufregung. Die Gewerkschaft kündigt Maßnahmen an.

Ein Vorfall in einer Kärntner Drogeriefiliale sorgt derzeit für Aufregung in Gewerkschaftskreisen: Demnach soll es einer Mitarbeiterin untersagt worden sein, während der Arbeitszeit zu trinken, berichtet der „Standard“. Die entsprechenden Passagen der Betriebsordnung, die in der Filiale der österreichweit tätigen Drogeriemarktkette angeschlagen ist, bezeichnet Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA-djp, als „menschenunwürdig“. Demnach soll die Verordnung auch das Kaugummikauen untersagen sowie die Beschäftigten dazu auffordern, Arztbesuche grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen. Der Name der betroffenen Drogeriemarktkette wurde nicht genannt.

Das Trinken sei „dringend notwendig, und deshalb ist das ganz klar sittenwidrig“, wird Jutta Brandhuber, Geschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Kärnten, in dem Bericht zitiert. Denn vielen Arbeitnehmern wüssten nicht, dass ein Vertrag, der gegen die guten Sitten verstößt, nichtig sei. Ein Vertrag in dem ein Trinkverbot gefordert werde, sei ein solcher.

Die Gewerkschaft prüft nun, ob es sich dabei um einen Einzelfall innerhalb der Kette handelt oder ob mehrere Filialen betroffen sind. Brandhuber will nun ein Gespräch mit der Geschäftsführung führen, um die Sachlage aufzuklären. Ansonsten würden „andere Maßnahmen“ eingeleitet. 

(red.)

>>> Zum Bericht im „Standard“ 

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