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Buwog

Grassers Grabenkämpfe: Sieg im Geheimakt-Streit

BUWOG GRASSER PROZESS: GRASSER
Kann nach fast zwei Jahren Prozess noch lächeln: Karl-Heinz Grasser am Dienstag.APA/HANS PUNZ / APA- POOL
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Während Investor Tilo Berlin als Zeuge aussagte, verzeichnete Karl-Heinz Grasser einen Erfolg im Kampf gegen die Staatsanwälte.

Wien. Nächste Woche, exakt am 12. Dezember, wird der Buwog-Prozess zwei volle Jahre alt. Im Vorfeld dieses „Jubiläums“ wird eine gewisse Nervosität spürbar. Karl-Heinz Grasser kämpft – teils mit Erfolg – gegen (mutmaßliche) Rechtsverletzungen. Einer der Angeklagten, ein früherer Raiffeisen-Manager, fürchtet ob der langen Prozessdauer um seine Existenz. Und die Pflichtverteidiger wollen endlich Geld sehen.
Vor allem hinter den Kulissen tut sich einiges. Grasser hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien eingeschaltet. Und einen Sieg im Streit mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) errungen. Dem Ex-Finanzminister und Hauptangeklagten des Korruptionsprozesses um die Buwog-Privatisierung wurden nämlich Aktenteile vorenthalten. Dies sei rechtswidrig gewesen, bestätigt nun das OLG dem 50-jährigen Ex-FPÖ-Politiker.

Was ist passiert?

Zunächst war Grasser auch vorgeworfen worden, beim Buwog-Verkauf 35 Millionen Euro liegen gelassen zu haben. Diese Summe sei für den Staat zusätzlich zu lukrieren gewesen, wenn die vier Bundeswohnbaugesellschaften (darunter die Buwog) einzeln – und nicht im Paket verkauft worden wären. Zur Erinnerung: Der Paket-Verkauf hatte 961 Millionen Euro (und Walter Meischberger und Co. eine Millionenprovision) eingebracht. Der 35-Millionen-Vorwurf ist mittlerweile zwar vom Tisch, da das Verfahren in diesem Punkt rechtskräftig eingestellt wurde, aber ehe es so weit war, lief einiges falsch.
Die WKStA versuchte zunächst noch ihren Vorwurf zu „retten“ bzw. zu untermauern. Sie führte – während des schon laufenden Buwog-Prozesses – mehrere Zeugeneinvernahmen durch. Nahm aber die Protokolle zum Teil erst nach mehr als einem Jahr zum Gerichtsakt – erst nachdem Grasser bereits die Einstellung dieses Verfahrensteils beantragt hatte.