Sicherheit

Sturmgewehre bleiben EU-weit verboten

EuGH wies Klage Tschechiens gegen Verbot halb automatischer Feuerwaffen ab.

Luxemburg. Automatische Sturmgewehre, die für den zivilen Markt zu halb automatischen Waffen umgebaut worden sind, bleiben in der EU verboten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Dienstag eine Klage Tschechiens gegen das in einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2017 verankerte Verbot zurück. Unterstützt von den Regierungen Ungarns und Polens, hatte Prag gegen die Richtlinie geklagt und den Einspruch mit der Unverhältnismäßigkeit des Verbots begründet.

Das Höchstgericht der EU wies die Klage (Rechtssache C-482/17) entschieden zurück. Die europäischen Gesetzgeber haben demnach die Pflicht, allgemeine Interessen zu schützen: „Zu diesen allgemeinen Interessen gehören die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und schwerer Kriminalität sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.“ Hintergrund: Die Verschärfung der Regeln erfolgte nach den Terroranschlägen von Paris und Kopenhagen im Jahr 2015. Einheitliche Regeln wiederum seien die Voraussetzung für freien Handel mit Feuerwaffen in der Schengenzone. Der freie Verkehr müsse „durch Sicherheitsgarantien, die den Besonderheiten dieser Waren angepasst sind“, beschränkt werden.

Auch den tschechischen Verweis auf die Ausnahme von der Waffen-Richtlinie, die der Schweiz durch die EU eingeräumt worden war, ließ der EuGH nicht gelten. Die Ausnahmeregelung trage „sowohl der Kultur als auch den Traditionen dieses Landes“ Rechnung. In der Schweiz gilt allgemeine Wehrpflicht, aus der Armee ausscheidende Bürger bekommen ihre militärische Feuerwaffe ausgehändigt. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2019)

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