Nach dem Europäischen Gerichtshof sieht auch der Verwaltungsgerichtshof eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor, wenn jemandem der Verlust seiner Unionsbürgerschaft droht.
Wien. Die Causa um illegale Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich ist um eine Facette reicher. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) wird weitreichende Folgen für Betroffene haben und könnte sogar zu einer Gesetzesänderung führen. In jedem Fall bedeutet sie für die Behörden und Gerichte mehr Arbeit.
Die Entscheidung des VwGH
Der VwGH ist einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt und sieht künftig bei drohendem Verlust der Unionsbürgerschaft eine verpflichtende Verhältnismäßigkeitsprüfung vor. Dieser Entscheidung ging ein Rechtsstreit in Niederösterreich voraus, im Zuge dessen einer türkischstämmigen Person die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt werden sollte, weil sie angeblich gleichzeitig auch einen türkischen Pass besaß.