Zinsentief

"Defizitäres" Sparbuch bei manchen Banken unerwünscht

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Das Sparbuch sei schon im Augenblick des Abschlusses defizitär, sagt ein Banker. Die Institute bevorzugen Sparkarten mit Kontobindung.

Das klassische Sparbuch ist einigen Banken im Land praktisch nur mehr ein Kostenfaktor. Zu verdienen ist damit schon lang nichts mehr. "Es ist schon im Augenblick des Abschlusses defizitär", sagt ein Banker zur APA, und das bleibe es dann auf zwanzig oder dreißig Jahre. Dem Vernehmen nach wurden Kunden, die sich nicht von Alternativen überzeugen ließen, von der Bank schon zur Konkurrenz geschickt. Mehrere Fälle wurden der APA berichtet. Es sei das Recht einer Bank, es gebe keinen Kontrahierungszwang, heißt es dazu. Zwar wird in anderen Häusern versichert, dass ein herkömmliches Sparbuch bekomme, wer dies wolle. Als sehr zeitgemäß gilt es der Mehrzahl nicht. Klar bevorzugt wird der Verkauf von Sparkarten.

Täglich verfügbar bringt man es bei klassischen Filialbanken zur Zeit mit Spareinlagen oft nur auf 0,01 oder 0,02 Prozent nominellen Zins pro Jahr für täglich fälliges Geld, kurzfristige Sparprodukte mit etwas mehr Zins sind in der Regel Online-Sparprodukte.

Onlinebanken bieten höhere Zinsen

In einer großen Wiener Bank beginnt es am Schalter für klassische Sparbücher ab zwei Jahren. Andere bieten feste Sparbücher für ein oder zwei Jahre. Wieder eine andere Bank will, dass bei ihren Sparbüchern mit mehrjährigen Mindestlaufzeiten nur über Dauerauftrag angespart wird. Andere erklären, dass es beim klassischen kostenlosen "Papier"-Sparbuch bleibt, ohne Mindestlaufzeit, ohne Mindesteinlage.

Onlinebanken - die keine kostenintensiven Filialnetze haben - oder einige wenige Internetangebote von Banken mit Filialen haben in Österreich auch jetzt auf Tagesgeld noch Zinsen an der ersten Kommastelle, bis zu 0,4 oder 0,5 Prozent variabel.

Österreicher sind Bargeld-Fans, das besagen alle Umfragen. Aber nur mehr eine absolute Minderheit, vor allem ältere Bankkunden, nutzt die Bankschalter für Bareinzahlungen oder Abhebungen. Die meisten Geldinstitute haben in den vergangenen Jahren auch ihr Filialnetz gestutzt oder sie bauen ihre Standorte gerade um - mit Schwerpunkt auf höherwertige Anlageberatung oder Selbstbedienung. "Das Handling mit Sparbüchern wollen wir nicht mehr", heißt es von einer Bank, die aber namentlich nicht genannt werden will. "Es ist einfach praktischer und moderner mit Sparkarten, die auch fürs Onlinebanking genutzt werden können", verlautet aus einem anderen Haus.

Bargeld-Abwicklungen sind für Banken teuer und zeitaufwendig. Es braucht Personal, und das ist in den Filialen immer knapper. In den Geschäftsräumen der Bank sind für Sparbücher eigene Drucker vorzuhalten, wird ein Sparbuch verloren oder verlegt, ist der Umgang damit weitaus umständlicher als bei Verlust einer Spar-Karte. Über Sparbucheinlagen darf mit Ausnahme der gesetzlichen Sonderbestimmungen, beispielsweise Mündelsparbuch, auch durch Überweisung nicht verfügt werden. Eine Überweisung auf eine Spareinlage ist dagegen zulässig.

„Soll es wirklich ein Sparbuch sein?"

Kunden, die noch (vergleichsweise) höherverzinste lang laufende Sparbücher haben, wird im herrschenden Niedrigzinsumfeld schon seit längerem in Einzelgesprächen der Umstieg auf höherrentierliche Alternativen schmackhaft gemacht. Wer in einer Bankfiliale nach einem herkömmlichen Sparbuch fragt, wird üblicherweise sofort gefragt, ob es "wirklich ein Sparbuch sein soll, und warum?" und ob es nicht besser eine Sparkarte mit ihren Zusatzfunktionen und Kontobindung sein soll, die mit diversen Spesen belegt sind.

Bevor Österreich im Jahr 2000 auf Druck der OECD-Antigeldwäscheeinheit die Sparbuchanonymität abgeschafft hat, war das Sparbuch von österreichischen Banken und Politikern als "Anlageform der kleinen Leute" verteidigt worden. Es gibt weiter zwei Arten: Das Losungswortsparbuch kann nur für Beträge unter 15.000 Euro eröffnet werden und es muss auf einen Begriff (nicht aber auf einen Namen) oder auf eine Nummer lauten. Jeder der das Sparbuch vorlegt, das Losungswort nennt und sich durch einen amtlichen Ausweis identifiziert, kann damit am Bankschalter Geld abheben. Von einem Namenssparbuch wiederum kann nur der legitimierte Sparbuchinhaber gegen Unterschrift Geld abheben.

Im Fall einer Bankpleite sind Spareinlagen mit 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert. Das betrifft Einlagen auf Sparbüchern (auch Prämien- und Kapitalsparbücher), Guthaben auf Konten (Girokonten, Festgeldkonten), Sparcards, Online-Sparkonten und Bausparverträge. Wertpapierkonten sind von dieser gesetzlichen Einlagensicherung nicht erfasst.

(APA)

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