Vertrag über Seegrenze

Streit um Erdgas im Mittelmeer: Athen weist libyschen Botschafter aus

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Das umstrittene und rechtlich fragwürdige Abkommen zwischen der Türkei und Libyen über die gemeinsame Seegrenze im Mittelmeer nährt die Spannungen in der Region.

Aus Protest gegen das so umstrittene wie rechtlich kaum haltbare Abkommen zwischen der Türkei und Libyen zur Aufteilung ihrer Einfluss- und Interessenszonen im Mittelmeer verweist die griechische Regierung den libyschen Botschafter in Athen des Landes. Der Botschafter habe drei Tage Zeit, auszureisen, sagte der griechische Außenminister Nikos Dendias am Freitag vor Journalisten.

Dies bedeute jedoch nicht, dass Griechenland die diplomatischen Beziehungen zu Libyen abbreche.

Südlich der griechischen Insel Kreta werden reiche Erdgasvorkommen vermutet. Griechenland und die Türkei gehören beide der NATO an. Auch Zypern, Israel und Ägypten sehen ihre Interessen durch das türkisch-libysche Abkommen verletzt.

Komplexes Grenzmuster

Das vorige Woche unterzeichnete Seegrenzen-Abkommen verstößt nicht nur nach Einschätzung Griechenlands gegen das internationale Seerecht, insbesondere die UN-Seerechtskonvention. Zwar berühren einander theoretisch die Ausschließlichen Wirtschaftszonen beider Staaten, im Osten der Ägäis: Laut Seerecht reicht so eine Zone in der Regel bis zu 200 Seemeilen (rund 370 Kilometer) vor die Küste, und weil der kürzeste Abstand zwischen Libyen und der Türkei etwa 620 km beträgt, ergibt sich tatsächlich stellenweise eine Überschneidung. Allerdings muss man die von Westen her in dieses Meeresgebiet ebenfalls hineinreichende griechische Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) berücksichtigen, die diesfalls von Kreta und einigen anderen Inseln, speziell Rhodos und Karpathos, aus zu messen ist - und auch die AWZ der Republik Zypern, die von Osten her anliegt, und sogar jene Ägyptens von Süden her.

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Letztlich ergibt sich seerechtlich ein komplexes Muster von Grenzziehungen in der Region, wobei keiner der beteiligten Staaten seine theoretische AWZ in vollem Umfang ausnutzen kann. Bei Überlappungen zweier oder mehrerer AWZ sind die Grenzen nämlich längs der Äquidistanzlinien zu ziehen, alle Ansprüche darüberhinaus fallen weg

Ansprüche der Griechen und anderer Staaten ignoriert

Ein Zusammentreffen der türkischen und libyschen AWZ wird es stellenweise zwar geben. Allerdings betont vor allem Athen, dass das türkisch-libysche Abkommen weit darüber hinaus gehe und die griechische AWZ ignoriere. Die Türkei vertritt hingegen die Auffassung, diese Inseln wie Kreta und Rhodos projizierten nur gewöhnliche Hoheitsgewässer (bis 12 Seemeilen) und Anschlusszonen (24 Seemeilen) um sich. Laut Seerechtskonvention werden AWZ allerdings auch durch Inseln generiert - mit ein Grund, wieso etwa China im Südchinesischen Meer seit langem dabei ist, Inseln mit Stützpunkten zu befestigen und sogar reine Sandbänke zu „richtigen" Inseln aufzuschütten.

In rein praktischer Hinsicht muss man zudem berücksichtigen, dass jener Küstenabschnitt Libyens, von dem aus man die AWZ in Richtung Türkei misst, bei jener Region um Tobruk ist, die sich vor Jahren von der offiziellen Regierung in Tripolis abgespalten hat und als de-facto autonome Region existiert.

Im Übrigen ist der internationale Seegerichtshof in Hamburg für die Auslegung und Anwendung des Seerechtsabkommens sowie die Beureilung von Streitigkeiten daraus zuständig. (APA/Greber)

(APA/Greber)

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