Polizeigewalt bei Klimademo? Urteil noch ausständig

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Ob das Vorgehen der Polizei gegen einen Klima-Aktivisten rechtens gewesen war, wird erst im Dezember entschieden. Der Aktivist war in Bauchlage gefährlich nahe bei einem Polizeiauto am Boden fixiert worden.

Die Entscheidung, ob eine Amtshandlung der Polizei gegen einen Aktivisten bei einer Klima-Demo am 31. Mai in Wien rechtens gewesen ist, steht weiter aus. Die Verhandlung vor dem Wiener Landesgericht wurde am Freitag neuerlich vertagt. Der Spruch soll nun am 12. Dezember kundgetan werden.

Der Beschwerdeführer hatte sich an einer Sitzblockade beteiligt, nachdem diese von der Polizei für aufgelöst erklärt worden war. Dann war er in Bauchlage fixiert worden, da er den Einsatzkräften zufolge nicht kooperierte. Der Kopf des Demonstranten kam dabei in der Nähe eines Polizeiwagens zum Liegen. Als dieser plötzlich anfuhr, wurde er erst im letzten Moment zur Seite gerissen.

Der Vorfall war von Zeugen auf Video aufgenommen und über Soziale Netzwerke verbreitet worden, was - zusammen mit einem anderen Vorfall bei der gleichen Demo - zu einer heftigen öffentlichen Debatte über Polizeigewalt führte.

Bei der Verhandlung am Freitag unterstrich der Anwalt des Beschwerdeführers, Clemens Lahner, noch einmal, dass sein Mandant niemals einen Grund für eine Festnahme gesetzt habe. Somit sei "die gesamte Amtshandlung" rechtswidrig. Der deutsche Staatsbürger hat zudem auch gegen die Dauer seiner Inhaftierung - rund 14 Stunden - und den Umstand, dass im Arrestantenwagen, mit dem er ins PAZ (Polizeianhaltezentrum) gebracht wurde, ein schriller Ton ertönt sei, Beschwerde eingebracht.

Auch der Deutsche betonte bei einer neuerlichen Einvernahme, dass er zu keinem Zeitpunkt aggressiv gewesen ist. Im Arrestantenwagen und in Haft sei er lediglich "lästig gewesen", indem er immer wieder nach einem Anwalt und seiner Freilassung verlangt hat.

In Haft aus organisatorischen Gründen

Fest steht, dass der Aktivist von 16.20 Uhr bis 6.45 Uhr am nächsten Morgen im PAZ festgehalten wurde, wobei er drei verschiedene Zellen von innen sah. Dabei wurden ihm lediglich Verwaltungsübertretungen und kein Strafdelikt vorgeworfen. Die fast 14-stündige Anhaltung des Betroffenen rechtfertigte die Polizei vor Gericht mit organisatorischen Gründen. Insgesamt wurden mehr als 90 Personen vorübergehend festgenommen.

Am 12. Dezember sollte die Causa abgeschlossen sein. Hier will das Gericht die Entscheidung verlesen. Bei dem Termin sollte dann auch - im Gegensatz zu Freitag - ein Vertreter der Wiener Polizei anwesend sein.

(APA/red.)

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