Rechtsfrage

Schattendebatten: Der Weg zum Außenrollo

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Wer muss zustimmen, wenn man an der Fassade eines Mehrparteienhauses Rollos, Jalousien oder Fensterläden anbringen will? Und was kann man bei einem „Nein“ tun?

Der nächste Sommer kommt bestimmt, und die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder Rekorde in Sachen Temperaturen brechen wird,  ist hoch. Neben Klimaanlagen und Fassadenbegrünungen erfreuen sich Sonnenschutzmaßnahmen an der Außenwand daher wachsender Beliebtheit – in Wien auch dank der im November in Aussicht gestellten Förderung der Stadt für Außenrollos.

1. Wie kommen Mieter zu einem Sonnenschutz an der Fassade?

„Bei einem nachträglichen Einbau muss ich als Mieter auf jeden Fall den Vermieter um Erlaubnis fragen, da die Fassade nicht zum Mietgegenstand gehört“, erklärt Rechtsanwalt Herbert Rainer von der Kanzlei Mayrhofer & Rainer. Wenn dieser nicht zustimmt, wird eine Durchsetzung nur dann möglich sein, wenn solche Sonnenschutzmaßnahmen verkehrsüblich sind und der Mieter ein wichtiges Interesse daran geltend machen kann. „Die beste Lösung wäre, bereits beim Bezug in den Vertrag aufzunehmen, was man an der Außenfassade machen will“, ergänzt Clemens Berger, bei der AK Wien zuständig für den Bereich Kommunalpolitik und Wohnen. Ist das nicht passiert, sollte man dem Vermieter die geplante Veränderung mitteilen.  Dieser hat drei Möglichkeiten: Wenn er nicht reagiert, gilt das nach zwei Monaten als Zustimmung. Wenn er zustimmt, kann er diese Zustimmung davon abhängig machen, dass der Mieter beim Auszug wieder den Originalzustand herstellt. Oder er kann ablehnen.

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