Prüfbericht

Zu wenig Sparwille im Gesundheitswesen

(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Rechnungshof bezeichnet Bund, Länder und Sozialversicherungen als wenig ambitioniert beim Vermeiden einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Die Prüfer fordern nun eine klare Kompetenzentflechtung.

Wien. Der am Freitag veröffentlichte Bericht des Rechnungshofs trägt einen sperrigen Titel, ist aber inhaltlich brisant. Unter dem Titel „System der Finanzzielsteuerung im Gesundheitswesen“ versteckt sich deutliche Kritik des Rechnungshofs bezüglich geplanter Kostenreduktionen im Gesundheitswesen.

Die ernüchternde Erkenntnis des Rechnungshofs (sinngemäß) auf den Punkt gebracht: Die Planungen sind falsch, dazu auf Basis von veralteten Daten erstellt – und auch noch ausgesprochen wenig ambitioniert. Den Sinn der Finanzzielsteuerung beschreibt der Rechnungshof so: „Damit sollte . . .  der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt stabilisiert werden. Daraus ergab sich ein Ausgabendämpfungspfad für Bund, Länder und Sozialversicherung.“ Anders formuliert: Es geht um die Umsetzung von Kostenreduktionen im Gesundheitswesen bzw. um die Dämpfung der Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Und dieser Plan wird durch mehrere Fehler konterkariert bzw. völlig intransparent gemacht.

Arbeiten mit falschen Zahlen

Beispielsweise wurden für die Jahre 2017 bis 2021 Ausgabenobergrenzen vorgegeben, die bereits bei ihrer Festlegung überholt gewesen seien, hält der Rechnungshof kritisch fest. Dazu kommt: Die Latte, damit es offiziell zu keiner Kostenexplosion im Gesundheitswesen kommt, wurde äußerst niedrig und nicht gerade ambitioniert gelegt – offenbar, um dieses Ziel sehr leicht erreichen zu können. So wurde im Jahr 2016 der jährliche Ausgabenzuwachs mit maximal 3,6 Prozent vorgegeben. Denn ohne Eingriff würden die Ausgaben um 4,7 Prozent steigen, wurde dazu angenommen.

Der Schönheitsfehler: Die 4,7 Prozent wurden laut Rechnungshof zu hoch angesetzt. Als Folge wurden die vorgegebenen Ausgabendämpfungen, vulgo Effizienzvorgaben, ohne Problem erreicht.

Die Folge: Ob der Kostenanstieg im Gesundheitssystem wirklich gedämpft werden konnte, bleibt unklar. Bereits 2013 wurden dort (aufgrund der sehr niedrig angesetzten Ziele) 680 Millionen Euro weniger ausgegeben als die Obergrenze erlaubt hatte, im Jahr 2014 lag man sogar 721 Millionen Euro unter der Höchstgrenze.

Obwohl diese Methode damit ungeeignet war, um Aussagen über die Wirkung der geplanten Kostendämpfung zu bekommen, schrieb man diese Vorgaben für eine zweite Periode (2017 bis 2021) fort, kritisiert der Rechnungshof.

Weitere Kritikpunkte: Es wurden keine Kriterien für die Verteilung der Dämpfungseffekte auf die Länder festgelegt, wodurch ein wesentliches Steuerungselement fehlte. Das Monitoring funktionierte nicht, weil offengelassen wurde, welche Maßnahmen für Einsparungen ausschlaggebend waren. „Daher war nicht feststellbar, ob und inwieweit die Finanzzielsteuerung zu einer Dämpfung der Gesundheitsausgaben beitrug“, so der Rechnungshof.

Forderung nach mehr Elan

In den Empfehlungen fordert der Rechnungshof alle Beteiligten auf, „auf Grundlage aktueller Daten ambitionierte Ausgabenobergrenzen“ festzulegen. Also endlich realistische Ziele zu nennen. Dazu brauche es eine Kompetenzentflechtung im Gesundheitswesen, fordert der Rechnungshof. Und zwar jene, die bereits im Regierungsprogramm 2017–2022 erarbeitet war.   (stu)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.12.2019)

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