Ex-Olympiasieger erhebt Einspruch gegen Haftstrafe.
Wien. Peter Seisenbacher wird das Urteil des Wiener Landesgerichts bekämpfen, das am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen fünf Jahre Haft gegen ihn verhängte. Wie der Rechtsvertreter des Judo-Doppel-Olympiasiegers am Freitag mitteilte, wurde nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Damit muss sich vermutlich im kommenden Jahr der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Causa auseinandersetzen.
Eine höhere Strafe kann der 59-Jährige, der damit vorerst weiter in U-Haft bleibt, in der nächsten Instanz nicht mehr bekommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren mit dem erstgerichtlichen Urteil einverstanden und legte keine Strafberufung ein.
Zwei unmündige Mädchen
Ein Schöffensenat war zu Wochenbeginn nach zweitägiger Verhandlung zum Schluss gekommen, dass Seisenbacher nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbrauchte. In einem Fall handelte es sich um eine 13-Jährige, der sich Seisenbacher übergriffig genähert haben soll, der zweite Missbrauch erstreckte sich dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge über mehrere Jahre. Die Betroffene war zu dem Zeitpunkt neun Jahre alt.
Verurteilt wurde der Ex-Judoka auch, weil er während eines Judo-Sommerlagers eine 16-Jährige bedrängt haben soll. Dieser Vorgang wurde vom Erstgericht als Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.12.2019)