Spitalseelsorge

Knapp vor Weihnachten: Konflikt zwischen Staat und Kirchen

Krankenhausseelsorger gehen manchmal von Zimmer zu Zimmer und sprechen Patienten an – auch jene, die einer anderen Glaubensgemeinschaft angehören.
Krankenhausseelsorger gehen manchmal von Zimmer zu Zimmer und sprechen Patienten an – auch jene, die einer anderen Glaubensgemeinschaft angehören. (c) imago images / Norbert Schmidt (via www.imago-images.de)
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Krankenhäuser geben Daten über die Konfessionen von Patienten nicht mehr weiter. Das evangelische Kirchenparlament droht gar mit einer Klage.

Wien. Ausgerechnet in Österreich. Ausgerechnet in jenem Land, in dem die offiziellen und informellen Kontakte zwischen Staatsspitze und den Köpfen der Religionsgemeinschaften so intensiv sind wie sonst nirgendwo.

Ausgerechnet hier eskaliert – bisher von der Öffentlichkeit unbeachtet – ein Konflikt, der das Verhältnis zwischen den in Österreich anerkannten Glaubensgemeinschaften und der Republik auf eine harte Bewährungsprobe stellt. Und ausgerechnet knapp vor Weihnachten. „Wir sehen eine Verletzung der kollektiven Religionsfreiheit.“ Peter Krömer formuliert es im Gespräch mit der „Presse“ unmissverständlich.

Er ist Präsident des evangelischen Kirchenparlaments, der Generalsynode von evangelisch-lutherischen (A. B.) und evangelisch-reformierter Kirche (H. B.). Die hat aktuell am Wochenende in St. Pölten getagt und das brisante Thema beraten: die virulenten Probleme bei der Sicherung der Krankenhausseelsorge.

Worum geht es?

Die rechtlich verankerte Möglichkeit der Seelsorge für Patienten, die stationär in Spitälern aufgenommen sind. Synodenpräsident Peter Krömer: „Die Krankenhausseelsorge ist am Sterben.“ Und weiter, in ähnlich drastischen Worten: „Paragraph 18 des Protestantengesetzes ist totes Recht.“

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