Wien

Beim Rathaus wollen nicht nur Anwälte parken

Interessenvertretung musste nicht vorab gefragt werden.

Wien. Berührt ein Parkverbot die Interessen einer ganzen Berufsgruppe, so muss deren Vertretung gefragt werden, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Aber dieses Recht ist nicht allzu weit auszulegen, wie eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zeigt.

Es ging um ein Parkverbot vor der Rathausstraße 19–21 in der Wiener Innenstadt (ausgenommen Parkpickerl). In der Nähe befinden sich für Juristen wichtige Gebäude. Aber weder die Anwälte noch die Notare waren vor der Erlassung der Verordnung gefragt worden.

Das mache nichts, meint der VfGH (V14/2019). Die Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland sei zwar nahe gelegen. Aber dort müsse man als Notar nur gelegentlich hin. Das Landesgericht liege einen großen Häuserblock entfernt. Und bei Behördenwegen im Rathaus brauche man nicht unbedingt einen Anwalt. Auch andere Personen müssten dorthin. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2019)

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