Brüssel hat Österreichs Verbot mitnichten gebilligt. Dieses als Erfolg darzustellen, mutet skurril an.
Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.
Wien. Die Medien haben vorige Woche über das Ergebnis des Notifizierungsverfahrens zum österreichischen Glyphosatverbot berichtet. „Kein EU-Veto. Weg frei für heimisches Glyphosatverbot“ las man etwa auf orf.at. Unter Berufung auf Greenpeace war von einem Einspruchsverzicht der Kommission die Rede. Auch auf standard.at hieß es, „dass die EU-Kommission keine rechtsverbindlichen Einwände gegen das österreichische Glyphosatverbot ausgesprochen“ hätte.
Das ist schon eine erstaunliche Sicht auf die Dinge. Denn die Kommission hat inhaltlich zum Verbot gar nicht Stellung genommen. Dies nicht etwa mangels Bedenken gegen das nationale Glyphosatverbot. Vielmehr sah sich die Kommission außerstand, zum Verbot inhaltlich Stellung zu beziehen. Wörtlich heißt es im Schreiben der Kommission, sie könne zum Inhalt des Bundesgesetzes keine Stellungnahme abgeben, weil das Vorgehen Österreichs verfahrensrechtlich als systematischer Verstoß gegen die Notifizierungsrichtlinie 2015/1535/ EU zu qualifizieren sei.