Unkrautvernichter

Glyphosat-Verbot tritt wegen Formalfehlers nicht in Kraft

Eine Selbstfahrspritze aufgenommen beim Verteilen von Pflanzenschutzmittel auf einem Feld Doebern
Eine Selbstfahrspritze aufgenommen beim Verteilen von Pflanzenschutzmittel auf einem Feld Doebernimago/photothek
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Das Gesetz wird von der Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht. Es hätte im Voraus der EU übermittelt werden müssen.

Das im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht und wird somit nicht in Kraft treten. Grund dafür ist ein reiner Formalfehler: Das Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist.

Der österreichische Nationalrat hatte am 2. Juli ein Totalverbot von Glyphosat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS beschlossen. Die Europäische Kommission hatte daraufhin das Verbot bis zum Ablaufen der Frist am 29. September nicht untersagt, weshalb mit einem Inkrafttreten zum 1. Jänner 2020 gerechnet worden war. Dazu kommt es nun nicht.

Die EU-Kommission hatte deshalb keine Stellungnahme zu dem Gesetz abgegeben, weil sie das Vorgehen Österreichs verfahrensrechtlich als systematischen Verstoß qualifizierte. Österreich hatte der EU nicht – wie von der Notifizierungsrichtlinie gefordert – einen Entwurf, sondern einen fertigen Gesetzesbeschluss mitgeteilt, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird. Dies berichteten die Juristinnen Dragana Damjanovic und Iris Eisenberger in der „Presse":

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Dies führte Bierlein in einem Brief an Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) aus. Für derartige Rechtsvorschriften sei "zwingend ein Informationsverfahren" vorgeschrieben. Der Entwurf des Gesetzes hätte daher der EU zur Notifizierung vorgelegt werden müssen, "damit diese und die Mitgliedsstaaten Stellung nehmen können". Erst danach hätte die Vorschrift beschlossen werden können.

Weil die Notifizierung des Entwurfs „nicht ordnungsgemäß durchgeführt“ wurde, habe die Europäische Union auch auf die Möglichkeit eines Strafverletzungsverfahrens hingewiesen, schrieb die Bundeskanzlerin.

Bierlein: Nur formale Entscheidung

Sowohl der Verfassungsdienst im Justizministerium als auch der Rechtsdienst des Bundeskanzleramts kamen in einem gemeinsamen Gutachten zum Ergebnis, dass die Bundeskanzlerin von einer Kundmachung absieht. "Ich darf betonen, dass es sich ausschließlich um eine formaljuristische Entscheidung und nicht um eine inhaltliche Wertung der Novelle handelt", so die Bundeskanzlerin.

Das Umweltministerium hatte bereits vor einer inhaltlichen Rechtsunsicherheit gewarnt. Denn ein "nationaler Alleingang" ist eigentlich nur unter zwei Bedingungen durchführbar. Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der EU-weiten Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Oder es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt. Beide Fälle liegen nicht vor. Zudem war das Bundesland Kärnten bereits mit dem Versuch, ein Totalverbot einzuführen, bei der Kommission abgeblitzt.

Gesetz auf SPÖ-Vorschlag

Glyphosat ist in Österreich der am meisten eingesetzte Unkrautvernichter. Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird das Mittel als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. In den USA laufen mehrere Prozesse gegen den Glyphosat-Hersteller Monsanto.

Eingebracht wurde der Antrag für das Verbot von der SPÖ. Die Freiheitlichen unterstützten die SPÖ-Initiative. Die ÖVP zog in der Causa den Kürzeren: Sie brachte zwar auch einen Antrag ein, dieser sah jedoch nur ein Teilverbot vor. Demnach sollte Glyphosat lediglich bei Kindergärten und anderen sensiblen Orten wie Schulen verboten werden.

Kritik an Bierlein von SPÖ, FPÖ, Grünen, NGOs

Für die FPÖ hat die Nichtkundmachung von Bierlein einen "fahlen Beigeschmack". Die Entscheidung erscheine unverständlich, "zumal die EU-Konformität eines Gesetzesbeschlusses erst im Zuge eines allfälligen Vertragsverletzungsverfahrens durch den EuGH zu prüfen wäre", sagte Klubobmann Herbert Kickl. "Es scheint, als hätte die ÖVP ein Formalargument der EU dafür missbraucht, ein Gesetz, das sie partout nicht haben will, zu hintertreiben“, sagte der ehemalige Innenminister.

Auch von der SPÖ gab es Kritik. Bei der Nationalratsitzung am Mittwoch will die Partei erneut einen Antrag auf ein Glyphosatverbot einbringen. "Es kann nicht sein, dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hick-Hack missachtet wird", sagte der stellvertretende Klubvorsitzende Jörg Leichtfried. Die Nichtkundmachung durch Kanzlerin Bierlein ist für Leichtfried "unverständlich". Ihre Vorgangsweise entspreiche nicht der Staatspraxis und sei „völlig überschießend".

Denn nicht die österreichische Bundeskanzlerin könne die EU-Konformität dieses Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern nur der dafür zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH), meinte Leichtfried in einer Aussendung. Es stehe Bierlein nicht zu, „darüber zu entscheiden, ob ein Bundesgesetz verfassungswidrig oder europarechtswidrig zustande gekommen ist“.

Die Grünen forderten die Regierung Bierlein auf, unverzüglich zu handeln. „Wenn die Bundeskanzlerin auf ihrem Standpunkt beharrt, dass die formalrechtlichen Gründe gegen ein Inkrafttreten sprechen, muss sie dem Willen des Gesetzgebers Folge leisten und dem Parlament eine Regierungsvorlage für ein Glyphosatverbot zukommen lassen“, sagte Olga Voglaue.

Auch Umwelt-NGOs haben das Vorgehen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein kritisiert. Es käme "einem Verrat an der Demokratie gleich, ein demokratisch zustande gekommenes Gesetz, das die ÖsterreicherInnen wollen und die EU akzeptiert nun mit 'formaljuristischen' Winkelzügen zu stoppen", so Greenpeace. Es laufe etwas falsch in Europa, wenn ein souveräner EU-Mitgliedstaat „ein wahrscheinlich krebserregendes Pestizid nicht verbieten kann“, sagte auch Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei Global 2000.

(red./APA)

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