Neue Krankenordnung

Arbeitnehmern drohen drastische Verschärfungen bei Krankenständen

APA/dpa/Andreas Gebert
  • Drucken

Die Wirtschaft fordert einen Anspruch des Dienstgebers auf  Prüfung des Gesundheitszustandes von krank gemeldeten Mitarbeitern. Die Gewerkschaft sieht darin "eine Haltung des Misstrauens gegenüber den Beschäftigten."

Die Wirtschaft will Verschärfungen bei Krankenständen der Arbeitnehmer. Beschlossen könnten diese am nächsten Dienstag im Überleitungsausschuss für die mit 1. Jänner aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) werden. Die Gewerkschaft zeigte sich alarmiert.

In einem der APA vorliegenden Forderungspapier der Wirtschaft für eine neue "Krankenordnung" ist enthalten, dass es bei Missbrauchsverdacht künftig "einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes" geben soll. Derzeit hat der Dienstgeber nur die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers durch die Kasse anzuregen.

Die Ärztekammer warnt vor Verschärfungen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient werde dadurch "nachhaltig unterminiert", befand Präsident Thomas Szekeres am Mittwoch in einer Aussendung. Der Beibehalt des Arztgeheimnisses sei Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche ärztliche Behandlung.

„Kein weiter Weg"

Insbesondere die Bekanntgabe der Ursache des Krankenstands stößt auf heftige Kritik seitens der Ärztekammer. Szekeres führte vor allem psychische Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen oder auch Burn-out an, deren Bekanntwerden beim Dienstgeber negative Folgen für den Dienstnehmer haben könnte. Es sei zu befürchten, dass Patienten ihre Beschwerden zukünftig verheimlichten und damit wertvolle Behandlungszeit verlieren könnten.

Der Ärztekammer-Präsident räumte zwar ein, dass nach derzeit vorliegenden Entwürfen unter "Krankheitsursache" vorerst nur die Unterscheidung zwischen "Arbeitsunfall", "Berufskrankheit" oder einer "sonstigen Arbeitsunfähigkeit" vorgesehen ist. "Von einer ersten Lockerung des Arztgeheimnisses bis hin zu einer exakten Diagnosestellung ist der Weg dann aber nicht mehr weit", so Szekeres.

Teiber: „Heftige Geschichte"

Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Barbara Teiber, bezeichnete diese Forderung  als "heftige Geschichte". Es gebe jetzt schon zahlreiche Überprüfungen und es mache einen großen Unterschied, ob der Dienstgeber eine Überprüfung anregen oder anordnen kann.

"Noch heftiger" findet die GPA-djp-Vorsitzende, dass die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nach den Vorstellungen der Wirtschaft nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. Bettruhe beinhalten soll. Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist zwar schon jetzt vorgesehen, dass der Dienstnehmer dem Dienstgeber eine Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen hat.

Die Wirtschaft verweist in ihrem Forderungspapier allerdings darauf, dass Bestätigungen oftmals keine voraussichtliche Dauer vorsehen und "den Dienstgeber mangels Planbarkeit unnötig belasten". Teiber erklärte dazu, dass es im Entgeltfortzahlungsgesetz nur um die Dauer der Entgeltfortzahlung gehe, die im Falle eines Arbeitsunfalles länger gehe als bei anderen Gründen.

Gewerkschaft sieht Generalverdacht

Beschlossen soll die neue Krankenordnung für die ÖGK am kommenden Dienstag im sogenannten Überleitungsausschuss werden. Für Teiber ist "zu befürchten", dass die Wirtschaftskammer für ihre Vorstellungen auch eine Mehrheit bekommt. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern herrscht zwar Parität, allerdings sei derzeit nicht absehbar wie der ÖAAB-Vertreter auf Arbeitnehmerseite abstimmen werde.

Die GPA-Vorsitzende sieht in den von der Wirtschaft geforderten Verschärfungen jedenfalls einen "Generalverdacht" gegenüber den Arbeitnehmern. Darin komme "eine Haltung des Misstrauens gegenüber den Beschäftigten" zum Ausdruck. Die ÖGK solle damit im Sinne der Dienstgeber instrumentalisiert werden, man könne nun erkennen, warum die Arbeitgeber die Änderung der Mehrheitsverhältnisse wollten. Teiber glaubt, dass die Wirtschaft die von der türkis-blauen Regierung angekündigte Leistungsharmonisierung auf hohem Niveau nun gegen die Verschärfungen beim Krankenstand eintauschen will.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Fehlzeitenreport

Zahl der Krankenstände leicht gestiegen

Im Vorjahr verbrachten die Beschäftigten durchschnittlich 13,1 Kalendertage im Krankenstand.
Neue Krankenordnung

Wirtschaftsbund versteht Aufregung um Krankenstände nicht

Selbst die Ärztekammer warnt vor Verschärfungen bei Krankenständen, wie dies in einem Forderungspapier der Wirtschaft verlangt wird. Der ÖVP-Wirtschaftbund sieht keine Probleme.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.