Kommentar

Die Tücken von Troja 2.0

Die Bekämpfung von Kriminalität ist wichtig, die Bewahrung der persönlichen Freiheit noch mehr.

"Ich fürchte die Danaer, auch wenn Sie Geschenke bringen“, hieß es in der Antike bei Vergil. Gemeint ist das trojanische Pferd. Die Verfassungsrichter fürchten nun den Bundestrojaner, wie sie am Mittwoch zeigten.

Einerseits erfordert der Kampf gegen die Kriminalität neue Methoden. Andererseits greifen Überwachungsmaßnahmen mehr und mehr in bürgerliche Freiheiten ein.

Dass der VfGH die Unzulässigkeit des geplanten Bundestrojaners u. a. mit dem Staatsgrundgesetz von 1867 und dem Hausrechtsgesetz von 1862 begründet, spricht Bände. Was vor eineinhalb Jahrhunderten zum Schutz der Bürger vor dem Staat verboten wurde, sollte nun 2020 erlaubt werden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.