Begnadigung

Weihnachtsamnestie: 18 Gefangene kommen frei

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Die Weihnachtsamnestie wird am 19. Dezember wirksam.

Wien. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat bereits unterschrieben: Mit 19. Dezember werden 18 Strafgefangene begnadigt. Im Vorjahr waren es 15. Die Betroffenen können also Weihnachten in Freiheit verbringen. Die noch offene Reststrafe verfällt aber nicht. Sie wird für eine Probezeit von drei Jahren bedingt (auf Bewährung) nachgesehen.

Sollten sich die Freigelassenen innerhalb dieser Frist „wohlverhalten“, so ist die Strafe endgültig abgetan. Alle Personen, die nun auf Vorschlag des Justizministeriums für die Weihnachtsamnestie ausgesucht worden sind, sind erstmals hinter Gittern. Zudem wurde darauf geachtet, dass es sich um Menschen handelt, die nicht mehr als eine Vorverurteilung (Vorstrafe) aufweisen. Auch diszipliniertes Verhalten in Haft, nämlich gute Führung, war Bedingung. Weitere Voraussetzungen für eine Begnadigung: eine Wohnmöglichkeit und gute Job-Aussichten. Laut Präsidentschaftskanzlei geht es um die „Aussicht auf redliches Fortkommen in Freiheit“.

Unter den Insassen, denen nun die Freilassung bevorsteht, finden sich auch ausländische Straftäter. Diese werden entsprechend bereits vorliegender fremdenrechtlicher Bescheide in ihre Heimatländer abgeschoben.

34 Fälle insgesamt

Generell steht eine Begnadigung nur dem Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung oder des Justizministers zu. Es ist auch möglich, während des Jahres Gnadenakte zu vollziehen. Tatsächlich nimmt der Bundespräsident immer wieder ebensolche vor. Die heurige Ganzjahresbilanz sieht so aus: Für insgesamt 34 Personen werden bzw. wurden die Gefängnistore vorzeitig geöffnet (Schwerverbrecher sind in aller Regel nicht dabei).

Und: In 76 Fällen hat Van der Bellen heuer gnadenweise die Strafregister-Auskunft beschränkt. Nicht jede Stelle, die einen Registerauszug anfordert, soll gleich sehen, wie viele Vorstrafen zu Buche stehen. Dies erhöht die Jobchancen der Vorbestraften.

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