Wohnbeihilfen

Diversion statt zehn Monate bedingt für Ex-SPÖ-Bundesrätin

Der Schuldspruch gegen die ehemalige Politikerin wurde vom OberstenGerichtshof aufgehoben. Sie hatte wegen schweren Betrugs zehnMonate bedingt ausgefasst.

Das Verfahren um zu hoch ausbezahlte Wohnbeihilfen in Wiener Neustadt hat für eine Ex-SPÖ-Bundesrätin mit einer Diversion geendet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den im Mai gefällten Schuldspruch - zehn Monate bedingte Haft wegen schweren Betrugs - gegen die ehemalige Politikerin aufgehoben, bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch einen Onlinebericht des "Kurier".

Die Anklage gegen ursprünglich drei Beschuldigte bezog sich auf den Zeitraum von Jänner 2014 bis April 2015. Durch Vorlage falscher Darlehensaufstellungen sollen Mieter zu viel Wohnbeihilfe durch das Land Niederösterreich erhalten haben. Dem Land soll laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von zumindest 200.000 Euro entstanden sein.

OGH hob Strafe auf

Beim Prozess am 17. Mai fasste die ehemalige Bundesrätin die bedingte Haftstrafe wegen schweren Betrugs aus. Der Ex-Chef einer stadteigenen Gesellschaft wurde vom selben Vorwurf freigesprochen. Die Verhandlung war bereits die dritte in dieser Causa. Beim ersten Gerichtstermin im Juli 2018 hatten alle drei Angeklagten eine Diversion erhalten. Ein SPÖ-Stadtrat musste 20.000 Euro Geldbuße zahlen und 22.000 Euro Schadenswiedergutmachung leisten. Gegen die Strafen in Höhe von 5.500 bzw. 6.000 Euro für die beiden Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben und vom Oberlandesgericht (OLG) recht bekommen.

Im Sommer erhob Verteidiger Norbert Wess gegen die zehn Monate bedingte Haft für die frühere Bundesrätin Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH, wie der "Kurier" berichtete. Der Oberste Gerichtshof hob den Schuldspruch Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski zufolge daraufhin auf und verwies die Rechtssache mit dem Auftrag, "sie diversionell zu erledigen", an das Landesgericht Wiener Neustadt zurück. Dies sei erfolgt, da die Schuld der Ex-Politikerin "nicht als schwer anzusehen war". Das Landesgericht leistete dem Auftrag des OGH nach Angaben von Sprecherin Birgit Borns Folge.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.