SPÖ und Neos lassen die Postenbesetzungen in der Ära von Türkis-Blau untersuchen, im Zentrum steht die Casinos Austria.
Wien. Nicht nur das Gewaltschutzpaket von Türkis-Blau, sondern auch deren Postenbesetzung bei der Casinos und in anderen staatsnahen Bereichen steht nun auf dem Prüfstand. SPÖ und Neos haben am Mittwoch ihren Antrag auf einen „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ eingebracht. Der soll klären, „ob es Gegenleistungen für Gesetze“ gab – also ob „die Regierung käuflich“ war, verwies SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner auf die strafrechtlichen Ermittlungen im Bereich Korruption, Amtsmissbrauch und Untreue. Die Frage sei, „ob die Casinos nur die Spitze sind“, also ob ein türkis-blaues System dahinterstand.
Der Antrag wird jetzt auf Geschäftsordnungskonformität geprüft – und, wenn er besteht, mit einer weiteren Plenarsitzung auf Schiene gebracht. Spätestens Ende Jänner sollte der Ibiza-Ausschuss die Tätigkeit aufnehmen. Die Grünen hat man nicht an Bord, weil sie einen weiteren Untersuchungsgegenstand – weiter zurückliegende Postenbesetzungen – wollten. Das hielte Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger für eine Verwässerung – und sie fühlt sich an die Argumentation der ÖVP erinnert. Warum der U-Ausschuss den Namen „Ibiza“ trägt? Laut Meinl-Reisinger ist Heinz-Christian Straches Ibiza-Aussage „Novomatic zahlt alle“ der „Dreh- und Angelpunkt der Causa“.
Regelung für Asylwerber
Beschlossen hat der Nationalrat am Donnerstag, dass Asylwerber ihre Lehre abschließen können, auch wenn ihnen die Abschiebung droht. Nach der Lehrabschlussprüfung müssen sie freilich das Land verlassen, wenn ein negativer Bescheid vorliegt.
Nach längerem Ringen haben sich ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos auf diese Regelung geeinigt, die FPÖ ist strikt dagegen. Deren Klubchef, Herbert Kickl, prophezeite, dass man die Lehrlinge im Anschluss wegen Aufenthaltsverfestigung in Österreich werde behalten müssen – Familiennachzug inklusive. SPÖ, Grünen und Neos dagegen geht die Regelung nicht weit genug, sie bezeichneten sie als Kompromiss. So wollen Grüne und Neos eine Regelung wie in Deutschland, wo Asylwerber nach der Lehre zwei weitere Jahre im Land bleiben können. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2019)