Der VfGH bringt den Bundestrojaner und die Weitergabe von Straßenverkehrsdaten zu Fall. Das türkis-blaue Gesetz habe das Recht auf Privatsphäre missachtet.
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob am Mittwoch weite Teile des sogenannten Sicherheitspakets auf. Dieses war von der türkis-blauen Koalition im Jahr 2018 beschlossen worden. Das Erkenntnis der Richter schränkt die Weitergabe von Daten über Autofahrer an die Polizei ein. Und es sorgt dafür, dass der Bundestrojaner nicht wie geplant ab dem nächsten Jahr die Geräte von Verdächtigen ausspionieren darf. Aber warum kamen die Richter zu dieser Entscheidung, und was bedeutet sie für die Zukunft?
1. Warum war der Bundestrojaner überhaupt eingeführt worden?
Die türkis-blaue Regierung erklärte im Vorjahr, mit der Maßnahme eine Überwachungslücke schließen zu wollen. Zuvor hatten schon ähnliche Pläne von Innenminister Wolfgang Sobotka in der rot-schwarzen Koalition für Diskussionen gesorgt. Herbert Kickl war 2017 als Oppositionsabgeordneter noch gegen den Bundestrojaner („Weit über das Ziel schießend“), als Innenminister trieb er 2018 das Projekt dann selbst voran („Wir leuchten die toten Winkel aus“).