Arbeitsrecht

Lohndumping-Gesetz muss repariert werden

Zwei Drittel der rechtskräftigen Strafen wegen Unterentlohnung werden demnach über ausländische Unternehmen verhängt.
Zwei Drittel der rechtskräftigen Strafen wegen Unterentlohnung werden demnach über ausländische Unternehmen verhängt.APA/HELMUT FOHRINGER
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Überwiegend sind es ausländische Firmen, die Strafen wegen Lohndumping ausfassen. Aber wie wirksam ist das? Und dürfen die Strafbestimmungen in ihrer jetzigen Form überhaupt angewendet werden?

Wien. Ausländische Arbeitskräfte, die in Österreich für Dumpinglöhne arbeiten, oft auf Basis von Entsendungen: Das kennt man aus der Bauwirtschaft, es betrifft aber auch andere Branchen, vor allem in grenznahen Regionen. Und es schadet nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch jenen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter korrekt entlohnen und durch die Billigkonkurrenz unter Druck geraten.

Das seit Anfang 2017 geltende Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) soll dem effektiver als zuvor einen Riegel vorschieben. Aber wie gut funktioniert das? Eine parlamentarische Anfrage versuchte dem auf den Grund zu gehen, die Beantwortung liegt seit Kurzem vor. „Das Gesetz war gut gemeint – aber wir wollten wissen, ob man damit die Falschen erwischt“, sagt Initiator Peter Haubner (ÖVP) zur „Presse“.

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