Hundeattacke

Anwalt: Diensthund "Hati" bereits vor tödlichem Vorfall zwei Mal auffällig

NIEDEROeSTERREICH: MEDIENTERMIN UND BEGEHUNG NACH DEN TOeDLICHEN HUNDEBISSEN AUF EINEN 31-JAeHRIGEN SOLDATEN
NIEDEROeSTERREICH: MEDIENTERMIN UND BEGEHUNG NACH DEN TOeDLICHEN HUNDEBISSEN AUF EINEN 31-JAeHRIGEN SOLDATENAPA/HELMUT FOHRINGER
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Laut dem Opferanwalt unterblieb die Meldung des Vorfalls vom August an das Bundesheer und den zuständigen Hundeführer.

Erich Gemeiner, der Anwalt der Familie des Opfers, hat am Mittwochabend in einer Aussendung von früheren Vorfällen rund um den Diensthund "Hati" berichtet. Der Malinois könnte jenes Tier gewesen sein, das den verstorbenen 31-jährigen Soldaten mehrfach gebissen hatte. Der Vierbeiner soll bereits im Februar und im August auffällig geworden sein.

Beim Vorfall im Februar soll "Hati" einen Hundeführer beim Auslauf "ohne Grund in den Oberarm und in beide Beine gezwickt" haben, berichtete Gemeiner. Dieses Geschehnis war bereits Ende November bekanntgemacht worden. Am 17. August soll der Vierbeiner jedoch erneut Tendenzen offenbart haben, den selben Mann im Rahmen eines Auslaufs zu beißen. Diese Begebenheit soll weder dem für "Hati" zuständigen Hundeführer noch dem Bundesheer selbst gemeldet worden sein. Wäre dies geschehen, "dann hätte man unweigerlich zumindest zu dem Ergebnis gelangen müssen, dass der Hund in Abwesenheit des Hundebesitzers nur von zwei Hundeführern gemeinsam betreut werden darf. Dies hätte den Tod des Opfers vermutlich verhindert", schrieb Gemeiner in der Stellungnahme - er ortete in der Nicht-Meldung ein "fahrlässiges Fehlverhalten".

"Völlig unzureichende Absicherung der Hundeanlage"

Weiters ging der Jurist auf eine - aus seiner Sicht - "völlig unzureichende Absicherung der Hundeanlage" ein. Die Schutz-, Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen hätten "komplett versagt", der entsprechende Komplex sei "schlichtweg dilettantisch" abgesichert gewesen. Bei einer Gesamtbetrachtung des bisherigen Akteninhalts entstehe "unweigerlich der Eindruck, dass bei der Ausbildung des Diensthundes 'Hati' wohl irgendetwas 'schiefgelaufen' sein muss bzw. der Diensthund - warum auch immer - offenbar vollkommen dienstuntauglich ist und unkontrollierbare Beißtendenzen aufweist". Schon aufgrund der Ausbildung hätte es nie "zu einem solchen Vorfall und derartigen tödlichen Verletzungen" kommen dürfen, hielt Gemeiner fest.

Bundesheersprecher Michael Bauer verwies auf das laufende Verfahren: "Erst wenn alles auf dem Tisch liegt, werden wir Schlüsse ziehen." Angesprochen auf die Äußerungen Gemeiners meinte er: "Ich stelle mir die Frage, wem nützt es, aus dem Zusammenhang gerissene Details an die Medien zu spielen?" Das Bundesheer selbst gehe aktuell zwei Fragen nach: "Wie war der vermutliche Tathergang und wurden dabei Bundesheervorschriften verletzt. Alle anderen Dinge überprüft das Heer nicht."

Ermittlungen ausgeweitet

Zuvor war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ausgeweitet hat. Gerichtet sind diese nun auch gegen "Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind", teilte Erich Habitzl, Sprecher der Anklagebehörde, am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Bisher wurde ein Heeresbediensteter als Verdächtiger geführt.

Ermittelt werde gegen die noch unbekannten Bundesheer-Verantwortlichen wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Konkret geht es Habitzl zufolge um "Sorgfaltsverletzungen im Zusammenhang mit der Verwahrung und Sicherung der Hunde".

Die Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung gegen den bisherigen Verdächtigen, den für die beiden Tiere zuständigen Hundeführer, wurden nach Angaben von Gemeiner ebenfalls ausgeweitet. Es stehe nun auch hier Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Raum.

(APA)

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