Unionsmarke darf nicht auf Marihuana anspielen

FILE PHOTO: Leaves of a Carmagnola hemp strain plant at a medical cannabis plantation in Trikala
FILE PHOTO: Leaves of a Carmagnola hemp strain plant at a medical cannabis plantation in TrikalaREUTERS
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Ein EU-Gericht hat im Rechtsstreit um eine beantragte Marke für "Cannabis Store Amsterdam“ ein Urteil getroffen.

Ein Unternehmen kann sich in der EU keine Unionsmarke eintragen lassen, die auf Marihuana anspielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied am Donnerstag in einem Rechtsstreit um den "Cannabis Store Amsterdam", dass ein solches Zeichen gegen die öffentliche Ordnung verstoße. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Europäischen Markenamts EUIPO, das die Eintragung einer Bildmarke mit diesem Schriftzug und stilisierten Cannabisblättern abgelehnt hatte. (Az. T-683/18)

Eine italienische Firma hatte im Jahr 2016 das Zeichen unter anderem für Bäckereiwaren, Schokolade, Salze, Speiseeis, Joghurts und Getränke angemeldet. Das EUIPO lehnte die Eintragung mit der Begründung ab, dass eine solche Marke gegen die öffentliche Ordnung verstoße. Nach Ansicht des EU-Gerichts war das Markenamt zu Recht der Auffassung, dass die stilisierte Darstellung des Cannabisblatts das Symbol für Marihuana sei. Zudem werde Amsterdam in diesem Zusammenhang auch mit Verkaufsstellen für diese Droge verbunden.

In dieser Verbindung konnte die Marke laut dem Urteil nicht eingetragen werden, auch wenn Hanf unterhalb eines bestimmten Gehalts der Substanz Tetrahydrocannabinol nicht als Rauschgift gelte. Das Gericht verwies zudem darauf, dass die Legalisierung von Cannabis zu "Therapie- oder sogar Erholungszwecken" in vielen EU-Staaten diskutiert werde. Doch beim gegenwärtigen Stand des Rechts sei der Konsum in den meisten Ländern rechtswidrig. Daher könne das EUIPO zu dem Ergebnis kommen, dass eine entsprechende Unionsmarke gegen die öffentliche Ordnung verstoße.

Unionsmarke

Für den Schutz einer Marke in mehreren EU-Mitgliedstaaten kann man beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eine Unionsmarke anmelden. Eine Online-Anmeldung beim EUIPO kostet 850 Euro und wird in nur einer Sprache eingereicht. Unionsmarken verleihen Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der Union, für diejenigen Nutzer, die dies wünschen.

(APA/AFP)

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