Die ÖVP behauptete in Inseraten, dass die Sozialdemokraten nicht gegen Atomstrom seien. Laut dem Höchstgericht war diese Aussage im politischen Wettbewerb zulässig.
Zwei Gerichtsinstanzen haben eine einstweilige Verfügung gegen die ÖVP erlassen. Doch nun dreht der Oberste Gerichtshof die Entscheidung um. Demnach durfte die Volkspartei in Inseraten doch behaupten, dass die SPÖ nicht gegen Atomstrom sei. Denn die Meinungsfreiheit sei gerade in der politischen Auseinandersetzung weit zu ziehen, wie die Höchstrichter betonen.
Der Streit fußt auf der historischen Sitzung des Bundesrats im Februar dieses Jahres. Zum ersten Mal wurde dort ein Gesetz des Nationalrats zu Fall gebracht. Es ging um die Ökostrom-Novelle, die in die Rechte der Bundesländer eingreift. Deswegen hätte der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen müssen. Das tat er aber nicht, weil die SPÖ-Mandatare (sie stellten mehr als ein Drittel der Abgeordneten) dagegen waren.