Verfassungsgerichtshof

Krankenkassen: VfGH verkündet am Freitag Entscheidung

Die Presse
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Ein weiteres türkis-blaues Großprojekt steht auf dem Prüfstand: die Kassenreform. Insgesamt liegen 14 Beschwerden gegen sie vor.

Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) geht es Schlag auf Schlag. Nachdem die Höchstrichter am Mittwoch weite Teile des türkis-blauen Sicherheits- bzw. Überwachungspakets aufgehoben haben, steht nun ein weiteres Prestigeprojekt der früheren ÖVP-FPÖ-Regierung am Prüfstand: Am Freitagvormittag verkünden die Verfassungsrichter ihre Entscheidung zur Fusion der Gebietskrankenkassen.

Insgesamt liegen dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) 14 Beschwerden gegen die Reform vor. Eingebracht haben die Anträge Vertreter der Krankenkassen, der Arbeiterkammern, der Dienstnehmer sowie die SPÖ über ihre Bundesratsfraktion.

Übervorteilung der Arbeitgeber?

Die Verfassungsbeschwerden richten sich nicht nur gegen die Fusion der Gebiets- und Betriebskrankenkassen zu einer "Österreichischen Gesundheitskasse" ab 1. Jänner 2020. Insbesondere bekämpfen die Arbeitnehmervertreter ihre Entmachtung in der neuen Mega-Krankenkasse. Erst am Dienstag hat die Arbeiterkammer das neue System als "zutiefst undemokratisch" kritisiert, weil die Vertreter der 160.000 Arbeitgeber künftig gleich viele Stimmen haben werden wie die Vertreter von 7,2 Millionen Versicherten.

Die Beschwerdeführer sehen darin, aber auch in vielen anderen Punkten einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung. Auch dass die Bezahlung der lohnabhängigen Abgaben und der Sozialversicherungsbeiträge künftig ausschließlich von der Finanzverwaltung und nicht mehr von den Kassen selbst geprüft werden soll, ist Teil der Beschwerden.

Im Oktober hat sich der VfGH bereits in einer zweitägigen öffentlichen Verhandlung mit der Causa befasst. Das Erkenntnis des Höchstgerichts verkündet Vizepräsident Christoph Grabenwarter, der das Gericht seit der Berufung von Präsidentin Brigitte Bierlein zur Bundeskanzlerin leitet, am Freitag um 10:30 Uhr. (APA)

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