Analyse

Wenn die Polizei rechtswidrig handelt

Polizei-Einsatz wegen einer Straßenblockade von Umweltaktivisten bei der Wiener Urania am 31. Mai 2019.
Polizei-Einsatz wegen einer Straßenblockade von Umweltaktivisten bei der Wiener Urania am 31. Mai 2019.HERBERT P. OCZERET / APA / picturedesk
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Im Zuge einer Klimademo blockierten Aktivisten am 31. Mai in Wien den Ring. Die Polizei schritt ein. Und das war in bestimmten Fällen rechtswidrig – sagt das Verwaltungsgericht.

Wien. Die Bilder haben sich eingeprägt: Polizisten drücken einen Aktivisten zu Boden, fixieren ihn in Bauchlage. Sein Kopf kommt unter einem Polizeibus zu liegen. Der Bus fährt an. Die Beamten ziehen den Mann gerade noch rechtzeitig weg. Diese aus dem Ruder geratene Amtshandlung war rechtswidrig – so entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Wien.

Der Betroffene, der deutsche Aktivist und Autor Anselm Schindler, hatte an der Sitzblockade (31. Mai) gar nicht teilgenommen, er war Beobachter. „Er wollte den Bereich nicht verlassen.“ Weil er nicht gehen wollte, „haben wir die Festnahme aussprechen müssen. Er hat sich gewehrt. Dabei ist er unter den Polizeibus gerutscht.“ Das sagten die Polizisten am Anfang des Verfahrens.

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