Handelspolitik: EU wagt den Alleingang

 „Wir können es uns nicht leisten, schutzlos zu sein, wenn im Rahmen der WTO keine Lösungen gefunden werden können“, sagte Phil Hogan.
„Wir können es uns nicht leisten, schutzlos zu sein, wenn im Rahmen der WTO keine Lösungen gefunden werden können“, sagte Phil Hogan.APA/AFP/KENZO TRIBOUILLARD
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Nach der Blockade der WTO schlägt Kommission eigenen Sanktionsmechanismus vor.

Brüssel. Einsam statt gemeinsam – diese Devise hat Donald Trump in der Handelspolitik ausgegeben. Nach diversen Drohungen mit Schutzzöllen, die unter anderem an die EU gerichtet waren, haben die USA das Berufungsgericht der Welthandelsorganisation ausgeschaltet, indem sie die Nachbesetzung der Richterposten blockierten. Das Gremium war dafür zuständig, in Handelsstreitigkeiten zwischen WTO-Mitgliedern die Schuldfrage zu klären.

Nachdem das WTO-Gericht am Mittwoch seine Tätigkeit hatte einstellen müssen, trat am Donnerstag die EU-Kommission auf den Plan. „Wir können es uns nicht leisten, schutzlos zu sein, wenn im Rahmen der WTO keine Lösungen gefunden werden können“, sagte der für Handelsfragen zuständige EU-Kommissar, Phil Hogan.

Handels-Sheriff der EU

Durch die äußeren Umstände solcherart gezwungen, wagt die Brüsseler Behörde den Alleingang. Der Vorschlag sieht vor, dass die EU ihrerseits Sanktionen gegen handelspolitische Fouls verhängen kann, noch bevor alle WTO-Instanzen durchlaufen sind – was ohne funktionierendes Berufungsgericht momentan nicht möglich ist. Das gleiche Prinzip soll fortan bei allen bilateralen Abkommen der EU gelten, um zu verhindern, dass ein Handelspartner – wie die USA – die Streitschlichtung blockiert.

In der neuen Kommission von Ursula von der Leyen ist Handelspolitik eine Priorität. Anfang kommenden Jahres wird zum ersten Mal ein Handels-Sheriff sein Amt in Brüssel antreten. Dieser neue Chief Trade Enforcement Officer soll dafür sorgen, dass alle vertraglich fixierten Vereinbarungen von den Handelspartnern der EU auch tatsächlich eingehalten werden. (ag./la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.12.2019)

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