Kartell: OÖ darf Schadenersatz fordern

Das Land Oberösterreich kann von einem internationalen Aufzugskartell Schadenersatz verlangen.
Das Land Oberösterreich kann von einem internationalen Aufzugskartell Schadenersatz verlangen. APA/AFP/INA FASSBENDER
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Das Bundesland ging gegen fünf Aufzugfirmen vor.

Luxemburg/Linz. Das Land Oberösterreich kann von einem internationalen Aufzugskartell Schadenersatz verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag befunden. Er stellte fest, dass eine „öffentliche Einrichtung, die Förderdarlehen an Abnehmer kartellbefangener Waren gewährt hat, den durch das Kartell entstandenen Schaden ersetzt verlangen kann“.

Das Bundesland und andere Kläger gingen gegen fünf Firmen wegen zu hoher Förderzusagen aufgrund der vom Kartell vorgelegten Produktkosten vor. Dass die Unternehmen, darunter Otis, Schindler, Kone und ThyssenKrupp, wettbewerbswidrige Verhaltensweisen im Rahmen eines Kartells an den Tag gelegt hatten, wurde zuvor festgestellt.

Höhere Förderdarlehen

Kartellteilnehmer müssen demnach auch indirekt Betroffenen Schadenersatz leisten, die nicht als Anbieter oder Nachfrager am Markt waren, aber geschädigt wurden. In diesem Fall wurde das Land Oberösterreich insofern geschädigt, als es Subventionen in Form von Förderdarlehen an Abnehmer der auf diesem Markt angebotenen Produkte gewährt hat. Und durch das Kartell ist der Betrag der Subventionen höher ausgefallen, als er ohne Kartell ausgefallen wäre, so der EuGH.

Jetzt ist wieder der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich am Wort, der den EuGH in dieser Sache befragt hatte. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.12.2019)

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