Rechtspanorama

Tödliche Spritze gereicht: OGH kippt Strafurteil

Beihilfe zur Selbstschädigung eines anderen ist nicht strafbar.

Wien. Beihilfe zu Selbsttötung ist strafbar, nicht aber die Beteiligung an der Selbstschädigung eines anderen – auch dann nicht, wenn diese zum Tod führt. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor, mit der die Verurteilung einer Frau wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang gekippt wurde.

Die Frau hatte für ihren Partner morphinhältige Tabletten aufgekocht und in eine Spritze aufgezogen, die er sich zweimal selbst injizierte. Er starb. Der OGH folgte einer Wahrungsbeschwerde der Generalprokuratur und hob den Schuldspruch auf (15 Os 30/19d): Die Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbstschädigung sei angesichts des Grundsatzes der Selbstbestimmung und -verantwortung jedes Menschen straflos.
Anders läge der Fall nur, wenn dem Opfer die Eigenverantwortlichkeit fehle, etwa weil es zu jung, krank oder berauscht ist. Das muss das Landesgericht für Strafsachen Graz jetzt noch prüfen. (kom)

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