In einem offenen Brief an Justizminister Jabloner wehren sich die Anwälte gegen den Vorwurf, sie hätten den Buwog-Prozess mutwillig verzögert.
Ziemlich genau zwei Jahre dauert das Buwog-Verfahren um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bereits. Wenn es nach Justizminister Clemens Jabloner geht, sind an der langen Prozessdauer auch die Anwälte Grassers - Norbert Wess und Manfred Ainedter - Schuld.
Diese wandten sich nun mit einem offenen Brief, der der „Presse“ vorliegt, an den Justizminister. Denn die Aussagen Jabloners hätte bei ihnen und ihrem Mandanten Grasser „Befremden ausgelöst“. Jabloner hatte in einem Interview mit der "Kleinen Zeitung" und der "Neuen Vorarlberger Tageszeitung" gemeint, Verteidiger würden dazu beitragen, „dass die Verfahren lange sind, während sie sich zugleich darüber beschweren, dass sie lange sind“.
Grasser war „kooperativ und proaktiv"
In einem vierseitigen Brief legten die Anwälte dar, dass Grasser „den Behörden stets umgehend und umfassend“ zur Verfügung gestanden war, sich stets kooperativ verhalten habe und sogar „aus Eigenem proaktiv zahlreiche Unterlagen beigeschafft und vorgelegt“ habe, weshalb die Anwälte Jabloners Aussage „mit aller Deutlichkeit zurückweisen“ würden.
Denn ihr Mandat habe sich „lediglich seiner rechtsstaatlich eingeräumten Rechtsmittel bedient“ - als etwa ein Einspruch gegen die zunächst vier Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft eingebracht wurde, was den Beginn der Hauptverhandlung um neun Monate verzögerte.
Dies habe aber zugleich dazu geführt, dass zwei Hauptanklagepunkte eingestellt wurden. Wäre das nicht geschehen, dann hätte die Hauptverhandlung zumindest noch ein Jahr länger gedauert, argumentieren die Anwälte Grassers.
(twi)