Rechtsanwälte

Warnung vor „Gesinnungsschnüffelei“

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Symbolbild. (c) FABRY Clemens
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Nachdem der Verfassungsgerichtshof große Teile des Überwachungspakets aufgehoben hat, fordern die Anwälte die Überprüfung diverser Gesetze.

Wien. Vor kurzem wurde der Verfassungsgerichtshof deutlich: Er kippte maßgebliche Teile des von Türkis-Blau geschnürten Überwachungspakets. Nämlich die Einführung einer staatlichen Spionagesoftware („Bundestrojaner“), um Kommunikationsdienste von Verdächtigen (Beispiel: WhatsApp) auslesen zu können – und die Weitergabe von Section Control-Kfz-Daten an die Polizei. Österreichs Anwälte fordern nun eine Evaluierung aller zuletzt beschlossenen Gesetze, die mit Grund- und Freiheitsrechten zu tun haben.

„Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak, Plattform der Anwaltskammern, Anm.) fordert eine Gesamtevaluierung der seit dem 09/11-Terror erfolgten Gesetzesverschärfungen durch eine unabhängige Expertenkommission.“ Dies erklärte Örak-Präsident Rupert Wolff am Dienstag bei der Präsentation des Berichts über Missstände in Rechtspflege und Gesetzgebung (Wahrnehmungsbericht). Denn: „Die Angst der Bevölkerung vor Terroranschlägen darf nicht dafür verwendet werden, den Behörden unverhältnismäßige Befugnisse einzuräumen.“ Wolff: „Diese Forderung ist ein Appell an die Politik.“ Und: „Gesinnungsschnüffelei ist zu unterlassen.“

Viel zu kurze Begutachtung

Zudem üben die Anwälte Kritik am Zustandekommen von Gesetzen. Von Oktober 2018 bis September 2019 sollte der Örak 164 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachten. Die vom Bundeskanzleramt empfohlene sechswöchige Begutachtungsfrist wurde in 61 Prozent der Fälle nicht eingehalten. Bei zwei in diesem Dezember fertig gewordenen Verordnungen hatte es beispielsweise einmal nur acht und einmal nur sechs Tage Frist gegeben. Außerdem: Teilweise werden Regierungsvorlagen direkt im Parlament eingebracht – ganz ohne Begutachtung.

Anderes Thema: Die Spielregeln bei Einbringung von Rechtsmitteln bei Verwaltungsgerichten und Verwaltungsbehörden. Wer am letzten Tag der Frist sein Rechtsmittel um 23.59 Uhr zur Post bringt (etwa am Wiener Hauptbahnhof), hat seine Beschwerde rechtzeitig eingebracht. Es gilt das Postprivileg. Wer zur selben Zeit sein Rechtsmittel elektronisch einbringt (elektronischer Rechtsverkehr), ist verspätet und damit außerhalb der Frist. Denn hier gilt die Regel, dass Eingaben innerhalb der Amtsstunden geschickt werden müssen. Dies sei antiquiert und müsse sich ändern, so der Örak.

Weiterer Kritikpunkt der Anwälte: In Asylverfahren gebe es nach wie vor eine Anhäufung von Missständen. Etwa die „willkürliche Einleitung“ von Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus.

Gibt es bei soviel Kritik auch so etwas wie Selbstkritik? Von der „Presse“ auf den Umgang mit dem Wiener City-Anwalt M. angesprochen, gab sich Örak-Präsident Wolff zurückhaltend: „Der Kollege M. ist nicht verurteilt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.“ M. gilt als einer der Drahtzieher bei der Produktion des Ibiza-Videos. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2019)

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