Gesundheitskasse

Neue Krankenordnung: „Betretungsrecht“ für Kontrollore?

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Symbolbild. (c) Michaela Seidler
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Arbeitgeber werden auch künftig kein Recht haben, Krankenstandskontrollen anzuordnen oder die Diagnose zu erfahren. Brisanz hat aber eine Bestimmung im Entwurf, wonach man den Kontrollor der Gesundheitskasse in die Wohnung lassen muss.

Wien. Kolportierte Pläne für verschärfte Kontrollen bei Krankenständen sorgen seit Tagen für Aufregung. Am Dienstagabend war es dann so weit: Im Überleitungsausschuss für die Österreichische Gesundheitskasse wurden die – vorläufige – neue Krankenordnung und die neue Satzung beschlossen.

Die zwei größten Streitpunkte zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sind damit zumindest vorerst vom Tisch: Es wird auch künftig kein Recht der Arbeitgeber geben, eine Krankenstandsüberprüfung durch den Sozialversicherungsträger anzuordnen. Ebenso werden die Dienstgeber auch nach den neuen Regeln nicht verlangen können, dass ihnen bei einem Krankenstand die Diagnose mitgeteilt wird. Anzugeben ist aber, wie bisher, ob es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit handelt. Das zu wissen, ist für den Arbeitgeber wichtig, denn bei einem längeren Krankenstand hängt davon die Dauer der Entgeltfortzahlung ab.

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