Unabhängigkeitsreferendum

EuGH: Inhaftierter katalanischer Politiker Junqueras hat Immunität

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Spanien hätte den früheren Vizepräsidenten der katalanischen Regierung für seinen Mandatsantritt im EU-Parlament aus der Haft entlassen müssen, urteilt der Europäische Gerichtshof.

Spanien hat einem inhaftierten katalanischen EU-Abgeordneten rechtswidrig seinen Mandatsantritt verweigert. Die spanischen Behörden hätten es ermöglichen müssen, dass der Politiker Oriol Junqueras den nötigen Eid auf die Verfassung schwört, weil er zu diesem Zeitpunkt bereits parlamentarische Immunität genoss, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag.

Junqueras, der frühere Vizepräsident der autonomen Regierung von Katalonien, wurde nach dem vom spanischen Verfassungsgericht ausgesetzten Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien im Oktober 2017 zusammen mit zahlreichen weiteren Menschen in Untersuchungshaft genommen und dann am 14. Oktober diesen Jahres zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zuvor allerdings war er im Mai 2017 in das EU-Parlament gewählt worden.

Um das Mandat antreten zu können, schreibt spanisches Recht einen Eid auf die spanische Verfassung vor. Junqueras durfte das Gefängnis zu diesem Zweck jedoch nicht verlassen. Da der Eid nicht geleistet wurde, erklärte die spanische Wahlkommission den Sitz Junqueras' im EU-Parlament für vakant und setzte alle mit dem Amt verbundenen Rechte aus. Damit hat Spanien den Luxemburger Richtern zufolge gegen europäisches Recht verstoßen.

(APA/AFP)

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