Gastbeitrag

Abtreibung als medizinische Grundversorgung zu verkaufen, ist grob fahrlässig

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Was tun wir, 45 Jahre nach Einführung der Fristenregelung, um die Frauen von diesem Druck zu befreien – anstatt von ihrem Nachwuchs?

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Ich war gerade in der 9. Schwangerschaftswoche, als plötzlich Blutungen einsetzten. Wir wussten nicht, ob unser sehnlichst herbeigewünschtes Baby noch lebte. Doch die Ultraschallaufnahme zeigte ein quietschlebendiges Ungeborenes, das uns zuzuwinken und zu sagen schien: Alles klar, Mama! Und so war es auch: Einige Monate später gab ich einem prächtigen 60-Zentimeter-Burschen Geburt.

Ein paar Jahre zuvor, ähnliche Situation, mit einem kleinen Unterschied: Ich wollte dieses Baby nicht. Ich wollte es nicht „winken“ sehen. Ich wollte es gar nicht sehen. Ich wollte es nicht haben. Der Ausweg schien leicht und war auch schnell durchführbar: Schwangerschaftsabbruch. Kein Gespräch, kein Fragen nach Gründen, kein Suchen nach Alternativen. Das war auch nicht nötig, denn - so wurde mir suggeriert - es handelte sich doch nicht um ein Kind, es sei doch nur „Gewebe, das entfernt wird“.

Ich hatte mich nicht mit der Schwangerschaft auseinandergesetzt, wollte einfach wieder unschwanger sein und doch: Als ich nach dem Eingriff auf der Straße stand, war nichts mehr wie vorher. Doch für das leidvolle Danach schien sich niemand mehr zu interessieren. Die Rechnung war bezahlt - nur meine eigene ging nicht auf. Ich fühlte mich betrogen, so wie viele andere Frauen, die eine Abtreibung hinter sich haben (und es sind sehr viele!), denen vermittelt wurde, das sei doch ein ganz normaler medizinischer Eingriff. Wir wissen es besser – heute besser denn je – sobald wir uns ein Bild eines Embryos im Internet ansehen: ein „Gewebe“ mit Kopf, Armen und Beinen.

Halt! Das darf nicht gesagt werden, es macht die Sache zu kompliziert! Ja, das ist sie. Eine Abtreibung mit einer Zahnbehandlung zu vergleichen und sie als medizinische Grundversorgung zu verkaufen, ist grob fahrlässig, das bedeutet, „die nötige Vorsicht, Aufmerksamkeit fehlen lassend [und dadurch Schaden verursachend]“. Und doch: Sogar einem Zahn geben wir mehr Aufmerksamkeit! Soll er gezogen werden? Sollen wir eine zweite Meinung einholen? Sollen wir das noch mal überdenken?

Nichts von all dem im Bereich Schwangerschaftsabbruch. Ein schneller, sauberer Zugang, am besten kostenfrei, das scheint unsere Lösung für dieses „Missgeschick“ zu sein, wie es Frau Goldenberg in ihrer Rubrik „Quergeschrieben“ hat. Ja, auch ich will nicht verurteilt werden. Ein „Selber Schuld“ hilft nicht weiter. Aber ein Kopf-in-den-Sand-stecken auch nicht.

Die Frau hat das Recht, umfassend und klar informiert zu werden. Sie hat das Recht, ihre Entscheidung ausreichend überdenken zu können. Sie verdient Hilfe und Unterstützung. Der Großteil der jährlich etwa 35 000 Abtreibungen in Österreich (!) wird nicht aufgrund lebensbedrohlicher Indikationen oder Gewaltverbrechen durchgeführt, sondern weil das Kind nicht vorgesehen war, nicht in die Lebensplanung passt – der Frau oder gar ihres Umfeldes.

Innerer oder äußerer Druck bestimmt wieder einmal über die Frau. Was tun wir, 45 Jahre nach Einführung der Fristenregelung, um die Frauen von diesem Druck zu befreien – anstatt von ihrem Nachwuchs?

Ja, wir müssen uns dieser vielen ungeplanten Schwangerschaften bewusst sein, sie sind tatsächlich gesellschaftliche Realität. Die Frage ist allerdings, wie wir dieser Realität begegnen. Ich fühlte mich damals als junge Frau einfach verzweifelt und völlig allein gelassen. Daraus und aus jahrelanger Beratungstätigkeit von Frauen nach Abtreibungen entstand die Parlamentarische Bürgerinitiative #fairändern. Fairness ist gefragt – für Mutter und Kind. Mehr Information, mehr Gespräch, bessere Beratung, finanzielle Unterstützung und Mut, zum Unvorhergesehenen „Ja“ zu sagen, ohne mit negativen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Die Autorin

Petra Plonner ist AHS-Lehrerin aus Leoben und Erstunterzeichnerin der parlamentarischen Bürgerinitiative #fairändern.

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