Urteil

Wohnungsvermittler Airbnb braucht keine Maklerlizenz

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FILES-FRANCE-EU-US-COURT-TOURISM-AIRBNB(c) APA/AFP/TOSHIFUMI KITAMURA (TOSHIFUMI KITAMURA)
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Die EuGH-Richter haben eine für die Vertriebsplattformen wichtige Klarstellung getroffen.

Im Streit mit Frankreich hat der Zimmervermittler Airbnb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Sieg errungen. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass die US-Firma als App-Anbieter zu sehen sei und nicht als Immobilienmakler. Die Richter akzeptierten damit im Wesentlichen die Argumente des Unternehmens.

Der französische Tourismusverband AHTOP hatte gegen Airbnb Beschwerde eingelegt wegen des Verdachts, dass das Unternehmen als Wohnungsmakler tätig sei und damit unter die dementsprechenden nationalen Regeln falle.

Airbnb bestritt den Vorwurf stets und begrüßte nun das Urteil des EuGH. "Wir wollen gute Partner für alle sein und haben bereits mit mehr als 500 Regierungen zusammengearbeitet, um Gastgeber dabei zu unterstützen, ihre Häuser zu teilen, die Regeln einzuhalten und Steuern zu zahlen", erklärte Airbnb.

Konkurrenz für Hotels

Das EuGH-Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben, zumal Paris 2024 Austragungsort der Olympischen Spiele sein wird und das IOC zugestimmt hat, Airbnb für die Unterbringung während der Veranstaltung zu fördern. Airbnb betreibt sein Europageschäft von Irland aus. Wegen der Dienstleistungsfreiheit kann die Firma ihre App prinzipiell in allen EU-Ländern anbieten.

Das Urteil sei ein "herber Rückschlag für das Bemühen der Städte, klare Regelungen zu schaffen", so Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. Er sieht "verheerende Auswirkungen von Kurzfrist-Vermietungen" und wünscht sich von der Bundesregierung neue Gesetze, um die Auswirkungen einzudämmen, und von der EU-Kommission eine Überarbeitung der 20 Jahre alten E-Commerce-Regelung. Es gehe "nicht nur um den korrekten Umgang mit gesetzlichen Regulativen oder Gebührenregelungen (Ortstaxe, Gewerbeordnung), sondern vor allem um die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt".

In die gleiche Kerbe stößt auch der Wiener Finanzlandesrat Peter Hanke (SPÖ) in einer Aussendung. Die gesetzliche Regelung stamme aus dem Jahr 2000, damals seien Apps noch "unvorstellbar" gewesen. Das erste Smartphone kam im Jahr 2007 auf den Markt, Airbnb wurde 2008 gestartet. Wien werde sich sehr dafür einsetzen, dass im für 2020 geplanten Gesetzespaket der EU-Kommission zur Digitalwirtschaft die Wünsche der Städte enthalten sind. Es gehe nicht an, dass internationale Firmen keine Steuern zahlen und regionale Regeln ignorieren.

Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren mit Hoteliers, Behörden und Gerichten in Städten von New York bis Amsterdam, Paris und auch in Wien herumgeschlagen. Airbnb bietet ähnlich wie Rivale Wimdu Privatwohnungen für Reisende an und macht damit Hotels große Konkurrenz. Kritiker werfen dem US-Konzern vor, in Touristenhochburgen für die stark steigenden Mietpreise mitverantwortlich zu sein.

(APA/dpa)

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