ORF-Poker bis zuletzt: Ringen um die Regionalwerbung

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ORFPoker zuletzt Ringen Regionalwerbung(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Der ORF bekommt durch das neue Gesetz mehr Geld - und mehr Auflagen. Bei der Gebührenrefundierung lässt sich die Koalition ein Hintertürchen offen. Donnerstag soll das Parlament entscheiden.

Mittwoch wurde noch heftig um Details für das ORF-Gesetz gerungen. Dem Vernehmen nach gab es eine grundsätzliche Einigung zwischen ORF und Verlegerverband VÖZ, die bezahlte Ankündigungen in „Bundesland heute" für öffentliche und gemeinnützige Veranstaltungen und Einrichtungen in beschränkten Bereichen (Kultur, Verkehr, Bildung etc.) ermöglichen soll. Würde die Regionalwerbung verboten, gingen dem ORF laut ORF-General Alexander Wrabetz 15 Millionen Euro an Einnahmen verloren, die die Landesstudios erwirtschaften.

Was das ORF-Gesetz bringt

Welche Neuerungen bringt das neue ORF-Gesetz, das Donnerstagvormittag im Parlament beschlossen werden soll?

► Der ORF bekommt über vier Jahre verteilt eine Gebührenrefundierung in der Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro. 2010 und 2011 sind es jeweils 50 Millionen, 2012 und 2013 je 30 Millionen. Der Gesetzgeber knüpft die Ausschüttung des Geldes allerdings an Bedingungen: u. a. Erhalt des RSO, 5,9 Millionen Euro für die Filmförderung und mehr Geld für heimische TV-Produktionen. Die Gebühren werden alle fünf Jahre neu festgesetzt. Eine neue Medienbehörde überwacht deren rechtmäßige Verwendung.

► Mit Zweidrittelmehrheit soll diese unabhängige Medienbehörde installiert werden. Dort legt der Generaldirektor sein Strukturkonzept zur Kostensenkung samt Einnahmen-/Ausgaben-Plan vor. Die in der Behörde angesiedelte Prüfungskommission gibt dazu eine (nicht bindende) Stellungnahme an den Stiftungsrat ab, der die Pläne absegnen muss. Nach Ablauf des Berichtsjahres prüft die Behörde, ob die Ziele auch erreicht wurden. Wenn nicht, muss der ORF die Gebührenrefundierung zurückzahlen.

Die fünf Mitglieder der Behörde (alles Juristen) werden auf Vorschlag der Regierung vom Hauptausschuss des Parlaments bestimmt. Der Stiftungsrat kann die Prüfungskommission mit Prüfungen beauftragen - deren Mitglieder sind dort nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet.

► Änderungen bei den vom Rechnungshof als zu groß und zu unflexibel kritisierten ORF-Gremien wird es nicht geben, auch keine Abschaffung der Fax-Wahl. Das Direktorium des ORF wird von sechs auf vier Personen verkleinert. Im ORF wird eine Frauenquote von 45 Prozent eingeführt - von der ORF-Gremien und Geschäftsführung ausgenommen sind.

► Die Online-Werbeeinnahmen werden auf drei Prozent der Gebühreneinnahmen beschränkt, 2013 steigt der Wert auf vier Prozent, ab 2016 auf fünf Prozent. Das IT-Portal „Futurezone" muss in der derzeitigen Form eingestellt werden, auch Spiele wie die „Ski Challenge" sind nicht mehr erlaubt. Dem ORF werden nur mehr „sendungsbegleitende" Portale und „vertiefende Angebote" zu Beiträgen oder Sendungen ermöglicht. Die Bundesländerportale sollen maximal 80 Meldungen der pro Woche online stellen dürfen.

► ORF-General Alexander Wrabetz muss einen Verhaltenskodex für journalistische Tätigkeit vorlegen, der von Publikums- und Stiftungsrat bestätigt und auf der Website des ORF veröffentlicht werden muss. Der ORF-Jahresbericht wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. TW1 wird zum Informations- und Kultur-Spartenkanal.

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