Mitschnitt. Die Partei prüft nach der Veröffentlichung von Tonbandaufnahmen Schritte gegen den ORF. Rechtlich hat der Sender wenig zu fürchten, der „Spion“ aus dem roten Umfeld umso mehr.
Wien. „Auch für den ORF gelten die Gesetze“, erklärte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch am Wochenende. Er will prüfen, ob der Sender gegen das Strafrecht verstoßen hat, weil Parteichefin Pamela Rendi-Wagner im „ZiB 2“-Interview am Freitag mit einem Tonbandmitschnitt aus einer SPÖ-Betriebsversammlung konfrontiert worden ist. Aber wie ist das Geschehene rechtlich einzuordnen?
1 Wie relevant ist der Mitschnitt für die Öffentlichkeit?
„ZiB 2“-Moderator Martin Thür rechtfertigte die Veröffentlichung damit, dass die Aufnahmen politisch eine Rolle spielen würden. In der Aufnahme ist Deutsch bei der im November abgehaltenen Betriebsversammlung zu hören. Der Bundesgeschäftsführer erklärt dabei, dass die SPÖ bei einer baldigen Neuwahl Probleme hätte: „Dann wird das, das sage ich auch ganz offen, der erste Wahlkampf sein ohne Plakate, ohne Inserate.“