Eine Patientin mit bleibenden Schäden nach einer Zahnbehandlung bekommt rund 10.000 Euro Schmerzengeld.
Wien. Jeder zweite Zahnarzt kenne aus seiner Praxis einen solchen Zwischenfall, heißt es in den gerichtlichen Feststellungen zu einer Schadenersatzklage einer Patientin gegen ihre Ärztin: Bei einer Wurzelbehandlung durch Spülung des Wurzelkanals kann es selten, aber doch zu Gewebeschäden und Lähmungserscheinungen im Gesicht kommen. Nicht nur das sollten Zahnärzte aber wissen, sondern auch, dass sie ihre Patienten über dieses Risiko aufklären müssen. Sonst riskieren sie nämlich, Schadenersatz leisten zu müssen.