Paragleiterunfall

Mann wollte Leben retten: Kein Geld für Hinterbliebene

Symbolbild.
Symbolbild. (c) APA (BARBARA GINDL)
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Wer sich in Portugal als Lebensretter engagiert, hat keinen Unfallversicherungsschutz – anders als in Österreich und seinen Nachbarländern.

Wien. Es waren dramatische Stunden und Tage, als im Frühjahr 2018 eine Paragleiterin aus Österreich bei ihrer Landung an einem portugiesischen Strand samt ihrem Schirm aufs Meer hinausgezogen worden war. Zwei andere Paragleiter, die ebenfalls auf der Halbinsel von Setúbal südlich der Hauptstadt Lissabon gelandet waren, scheiterten auf tragische Weise bei ihrem Versuch, die Frau zu retten. Jetzt mussten auch noch die Hinterbliebenen eines der Männer eine Niederlage vor Gericht einstecken.

Die Frau verfehlte bei der Landung den Strand Meco und traf im Meer auf. Sie konnte sich nicht aus ihrem Gleitschirm befreien und wurde von einer Strömung Richtung offenes Meer erfasst. Zwei andere Teilnehmer derselben Gruppenreise beobachteten die Szene noch aus der Luft und wollten nach ihrer gelungenen Landung am Strand der Frau helfen. Sie gerieten allerdings ebenfalls in die gefährliche Strömung.

Sogleich begann die Suche nach den drei Österreichern. Auch ein Hubschrauber der portugiesischen Luftwaffe war daran beteiligt. Aber nur einer der Männer wurde noch am selben Tag gefunden: tot. Weil schlechtes Wetter herrschte – der Wetterdienst hatte mit Orange die zweithöchste Alarmstufe ausgerufen –, dauerte es drei Tage, bis auch die Frau und der andere Mann gefunden wurden, beide ebenfalls tot.
Die Witwe und die Tochter eines Opfers bemühten sich daraufhin um eine Witwen- bzw. Waisenrente. Die AUVA beschied ihnen jedoch, dass der Unfall kein Arbeitsunfall war – und daher kein Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung bestehe.

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