Justiz

Viele Verfahren verzögert: Strafe für Staatsanwältin

Ihren Talar musste die Staatsanwältin bereits an den Nagel hängen.
Ihren Talar musste die Staatsanwältin bereits an den Nagel hängen. (c) Clemens Fabry
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Die Strafverfolgung hinkte hinterher oder ging sogar verloren, weil eine Anklägerin nicht ihre Arbeit tat. Nun wurde sie selbst belangt.

Wien. Inzwischen ist die Staatsanwältin pensioniert worden. Doch vor Gericht ging es nun darum, ihre früheren Verfehlungen disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Denn die Frau hatte durch mangelnden Arbeitseinsatz in 13 Verfahren dafür gesorgt, dass die Strafverfolgung hinterherhinkte. Ein Verfahren hatte sich sogar um zwei Jahre und neun Monate verzögert. Und in einem Fall ging die Möglichkeit der Strafverfolgung ganz verloren, weil die Staatsanwältin nach einem Gerichtsbeschluss nicht die darin aufgezählten Mängel in ihrem Strafantrag behob.

Die Juristin hatte früher international Karriere gemacht. So war sie fünf Jahre lang bei einer überstaatlichen Justizbehörde im Ausland tätig. Zurück in Österreich wurde sie bei einer Staatsanwaltschaft auf eine Planstelle der Ersten Staatsanwältin ernannt, und sie durfte als Gruppenleiterin fungieren.

Doch eineinhalb Jahre nachdem sie die neue Stelle angetreten hatte, ging die Anklägerin für zwölf Monate in Krankenstand. Die Diagnose lautete Erschöpfungsdepression. Nach der Rückkehr arbeitete die Staatsanwältin drei Jahre lang. Schließlich ging sie nach einem halbjährigen Krankenstand auf Kur, an die wiederum ein Krankenstand anschloss. In weiterer Folge wurde die Staatsanwältin wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Diese Entscheidung bekämpfte die Juristin vor dem Bundesverwaltungsgericht, doch auch dieses bejahte die Pensionierung.

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