Das Pflegegeld wird angehoben, auf Pflegekarenz sowie -teilzeit gibt es einen Rechtsanspruch. Der Bedarf an Fachkräften steigt in den kommenden Jahren massiv an, ebenso wie die Kosten.
Das kommende Jahr bringt im Pflegebereich einige Neuerungen. So wird ab 1. Jänner das Pflegegeld angehoben – nicht nur einmalig, sondern in der Folge jährlich und das in allen sieben Stufen. Zudem gibt es einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.
In welchem Ausmaß wird das Pflegegeld im kommenden Jahr angehoben?
In der Pflegestufe eins etwa stehen statt bisher 157,30 Euro künftig 160,10 Euro pro Monat zur Verfügung. In Stufe zwei erhöht sich der Betrag von 290,00 auf 295,20 Euro. In den obersten Stufen sechs und sieben wächst der Betrag von 1285,20 auf 1308,30 bzw. von 1688,90 auf 1719,30 pro Monat. Die jährliche Anhebung orientiert sich am sogenannten Pensionsanpassungsfaktor, der im Wesentlichen die Inflation abdeckt.
Die sieben Stufen ergeben sich im Übrigen aus dem monatlichen Pflegebedarf – so muss für Stufe eins ein Bedarf von 65 bis 95 Stunden pro Monat bestehen, für die höchste Stufe von mehr als 180 Stunden plus die „Unmöglichkeit von zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine mit funktioneller Umsetzung“. Die Neuerung stellt eine bedeutende Verbesserung dar. Denn seit der Einführung 1993 wurde das Pflegegeld erst fünf Mal erhöht. Berechnungen von NGOs zufolge hat das Pflegegeld in den vergangenen 25 Jahren dadurch rund 35 Prozent an Wert verloren.