ORF-Gesetz ohne Stimmen von BZÖ und Grünen

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ORFGesetz ohne Stimmen BZoe(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Die nötige Zweidrittelmehrheit für das neue ORF-Gesetz wird sich mit Zustimmung der FPÖ ausgehen. Für den öffentlich-rechtlichen Sender gibt es damit mehr Geld und mehr (politische) Kontrolle.

Der Nationalrat beschließt am Donnerstag das neue ORF-Gesetz, am Vormittag hat es eine Einigung gegeben: Die Koalition und die FPÖ werden für das Gesetz stimmen, Grüne und BZÖ dagegen. Für das Gesetz ist - wegen der Installierung einer neuen, weisungsfreien Medienbehörde - eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Der Beschluss soll gegen Mittag fallen.

Bis zuletzt hatten sich die Oppositionsparteien bitten lassen. In einer Fünfparteien-Runde in der Früh gab schließlich die FPÖ Grünes Licht für die Zustimmung. Das BZÖ wird trotz der vom Bündnis verlangten Einigung in der Regionalwerbung nicht mitgehen, wie Mediensprecher Stefan Petzner sagte. Mit dem ORF-Gesetz sei es nicht gelungen, die heimische Medienlandschaft ausreichend neu zu gestalten.

FPÖ-Mediensprecher Peter Fichtenbauer zeigte sich zwar nicht 100 Prozent zufrieden mit dem Gesetz, man werde zum Wohl des größeren Ganzen jedoch mitgehen. Einen Einfluss im ORF habe man sich damit nicht gesichert, Absprachen über Personalia oder ähnliches sei an das "Ja" nicht geknüpft worden, versicherte Fichtenbauer.

160 Millionen Euro für den ORF

Mit dem neuen Gesetz bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk über vier Jahre 160 Millionen, wenn er bestimmte Spar- und Strukturmaßnahmen vollzieht. Eingeführt wird zur begleitenden Kontrolle eine neue weisungsfreie Medienbehörde, die allerdings politisch beschickt wird. 

Am Mittwochabend haben sich VÖZ und ORF noch auf eine Regelung für die Regionalwerbung geeinigt: Täglich soll pro Bundesland höchstens 150 Sekunden bezahlte Kooperationen rund um "Bundesland heute" geschalten werden dürfen. Daran sind zusätzlich zahlreiche Auflagen geknüpft: Die Schaltungen müssen beispielsweise auch in anderen Mediengattungen erfolgen, was wiederum andere Regionalmedien profitieren ließe.

Was das ORF-Gesetz bringt

Welche Neuerungen bringt das neue ORF-Gesetz, das Donnerstagvormittag im Parlament beschlossen werden soll?

► Der ORF bekommt über vier Jahre verteilt eine Gebührenrefundierung in der Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro. 2010 und 2011 sind es jeweils 50 Millionen, 2012 und 2013 je 30 Millionen. Der Gesetzgeber knüpft die Ausschüttung des Geldes allerdings an Bedingungen: u. a. Erhalt des Radio Symphonie Orchesters (RSO), 5,9 Millionen Euro für die Filmförderung und mehr Geld für heimische TV-Produktionen. Die Gebühren werden alle fünf Jahre neu festgesetzt. Eine neue Medienbehörde überwacht deren rechtmäßige Verwendung.

► Mit Zweidrittelmehrheit soll diese unabhängige Medienbehörde installiert werden. Dort legt der Generaldirektor sein Strukturkonzept zur Kostensenkung samt Einnahmen-/Ausgaben-Plan vor. Die in der Behörde angesiedelte Prüfungskommission gibt dazu eine (nicht bindende) Stellungnahme an den Stiftungsrat ab, der die Pläne absegnen muss. Nach Ablauf des Berichtsjahres prüft die Behörde, ob die Ziele auch erreicht wurden. Wenn nicht, muss der ORF die Gebührenrefundierung zurückzahlen.

Die fünf Mitglieder der Behörde (alles Juristen) werden auf Vorschlag der Regierung vom Hauptausschuss des Parlaments bestimmt. Der Stiftungsrat kann die Prüfungskommission mit Prüfungen beauftragen - deren Mitglieder sind dort nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet.

► Änderungen bei den vom Rechnungshof als zu groß und zu unflexibel kritisierten ORF-Gremien wird es nicht geben, auch keine Abschaffung der Fax-Wahl. Das Direktorium des ORF wird von sechs auf vier Personen verkleinert. Im ORF wird eine Frauenquote von 45 Prozent eingeführt - von der ORF-Gremien und Geschäftsführung ausgenommen sind.

► Die Online-Werbeeinnahmen werden auf drei Prozent der Gebühreneinnahmen beschränkt, 2013 steigt der Wert auf vier Prozent, ab 2016 auf fünf Prozent. Das IT-Portal „Futurezone" muss in der derzeitigen Form eingestellt werden, auch Spiele wie die „Ski Challenge" sind nicht mehr erlaubt. Dem ORF werden nur mehr „sendungsbegleitende" Portale und „vertiefende Angebote" zu Beiträgen oder Sendungen ermöglicht. Die Bundesländerportale sollen maximal 80 Meldungen der pro Woche online stellen dürfen.

► ORF-General Alexander Wrabetz muss einen Verhaltenskodex für journalistische Tätigkeit vorlegen, der von Publikums- und Stiftungsrat bestätigt und auf der Website des ORF veröffentlicht werden muss. Der ORF-Jahresbericht wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. TW1 wird zum Informations- und Kultur-Spartenkanal.

(APA/Red.)

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