Hausbesorger: Gesetzesentwurf in der Begutachtung

Ab 2011 soll es den im Jahr 2000 abgeschafften Berufsstand des Hausmeisters wieder geben. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) hat den Gesetzesentwurf für das geplante neue Hausbesorgergesetz im Mai in die Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist endet am 17. Juni.

Dem vorliegenden Gesetzesentwurf sind viele Verhandlungsrunden vorausgegangen, an denen neben Vertretern des Sozialministeriums unter anderem die Immobilienwirtschaft, die Gewerkschaft vida, die Arbeiterkammer, Mieter- und Genossenschaftsverbände sowie Wiener Wohnen teilnahmen.

Der neue Hausmeister wird eine normale 40-Stunden-Woche, keinen Rechtsanspruch auf eine Dienstwohnung und keinen besonderen Kündigungsschutz haben. Außerdem können die Mieter die Anstellung eines Hausmeisters ablehnen, wenn dadurch die Betriebskosten zu stark steigen würden. Der Hausmeister kann, wenn er weniger als 35 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage (rund 1490 Euro) verdient, noch einen anderen Job ausüben. Dies sei notwendig, um die Existenz des Betroffenen abzusichern, so die zuständige vida-Bundesfachgruppensekretärin Ursula Woditschka.

Es müsse je nach Größe und Struktur der Anlage entschieden werden, ob die Position einem 40-Stunden-Job entspreche oder nicht. "Denn mit einem Bruttoeinkommen unter 1.000 Euro kann es sicherlich kein 40-Stunden-Job sein", so Woditschka.

Die Gewerkschaft vida begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf. "Das neue Gesetz würde Beschäftigung schaffen und dem Wunsch der Mieter nach Wartung, Reinigung und Sicherheit in einer Hand Rechnung tragen," so vida-Vorsitzender Rudolf Kaske.

Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (S) hat das eingeleitete Begutachtungsverfahren am Donnerstag ausdrücklich begrüßt. Hier werde dem Wunsch der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung entsprochen. Im Februar hatten bei der Wiener Volksbefragung rund 84 Prozent der Teilnehmer für die Einführung eines Hausbesorgers mit neuem Berufsbild gestimmt. "Das nunmehr gestartete Begutachtungsverfahren werte ich als klares Signal dafür, dass die Koalitionsregierung gemeinsam an einer konstruktiven und raschen Lösung interessiert ist", freute sich Ludwig. Nun erwarte er sich eine konsequente und rasche Umsetzung.

Heftige Kritik am Gesetzesentwurf kommt hingegen vom Fachverband der Immobilientreuhänder. Damit wurde ein Sondergesetz geschaffen, das nicht notwendig sei, so der Verband. Die Immobilientreuhänder befürchten eine massive Verteuerung für die Mieter. Der Hausbesorger wurde im Jahr 2000 nicht abgeschafft, so der Fachverband. Die damalige Regelung hatte nur Auswirkungen auf Neuverträge. Noch heute seien rund 40 Prozent jener Haubesorger im Dienst, die vor 2000 eingestellt wurden. Mit dem Verzicht auf einen Hausbesorger würden sich die Mieter pro Jahr rund 360 Euro ersparen, errechnete der Fachverband der Immobilientreuhänder.

(APA)

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