FMA-Niederlage

RBI bekommt Millionenstrafe zurück

REUTERS
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Wegen eines Formfehlers der FMA wird der Raiffeisen Bank International die Rekordstrafe von rund 2,7 Millionen zurücküberwiesen.

Plötzlich ging es recht schnell. Keine vier Monate nachdem sich die Raiffeisen Bank International (RBI) in letzter Instanz an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gewandt hat, bekommt das Geldinstitut recht und feiert einen Triumph: Die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängte Strafe wegen eines Verstoßes gegen die „Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ wurde aufgrund eines Formfehlers für nichtig erklärt. Der Bescheid wurde vom VwGH wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ aufgehoben, die 2,748 Millionen Euro Strafe müssen zurück an die RBI überwiesen werden. Es war die bisher höchste in Österreich verhängte Strafe für ein solches Vergehen.

Auslöser Panama Papers

Konkret hat die FMA Ende März 2018 die „mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers und nicht regelmäßige Aktualisierung der zum Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur erforderlichen Dokumente, Daten und Informationen bei Hochrisikokunden in bestimmten Einzelfällen“ beanstandet und die Strafe erlassen. Anlass für die FMA-Prüfung waren die Enthüllungen der Panama-Papers im Jahr 2016, als die weltweit verschachtelten, steuerschonenden Konstruktionen karibischer Briefkastenfirmen aufgedeckt worden waren.

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