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Grüne Einladung zur Geisterstunde: Was auf die Delegierten wartet

"Schreiben wir gemeinsam Geschichte – mutig in die Zukunft", Thimo Fiesel appelliert an die Delegierten.
"Schreiben wir gemeinsam Geschichte – mutig in die Zukunft", Thimo Fiesel appelliert an die Delegierten.(c) APA/HANS PUNZ (HANS PUNZ)
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Am Samstag kommt es zum Showdown in Salzburg. Auch wenn die Einladung dafür kurzfristig kam.

Wien. Es war fünf Minuten nach Mitternacht, als in der Nacht auf Sonntag ein Mail bei Michael Diller-Hnelozub eintrudelte. Der Wiener Neustädter ist einer von 276 Grün-Politikern, die beim grünen Bundeskongress am Samstag entscheiden werden, ob die Partei in eine Koalition mit der ÖVP eintritt. Doch den Kongress müssen die Grünen laut ihrer Satzung spätestens eine Woche vor dem Termin festlegen. Ist diese Frist nun überhaupt gewahrt, wenn das Mail erst nach dem Tageswechsel ankam?

Diller-Hnelozub hatte via Twitter öffentlich gemacht, dass er die Einladung zu dem außerordentlichen Bundeskongress „offenbar“ erst nach Mitternacht erhalten habe. Nun heißt es im grünen Statut dazu: „Falls ein ao. Bundeskongress verlangt wird, hat der Bundesvorstand für die Durchführung des Beschlusses Sorge zu tragen.“ Und der früheste Termin des Bundeskongresses „kann eine Frist von drei Wochen, in begründeten Dringlichkeitsfällen von einer Woche nicht unterschreiten“.

Eine besondere Dringlichkeit kann man jedenfalls argumentieren. Aber wie ist das nun mit der Wochenfrist? Alles sei ordnungsgemäß erfolgt, erklärte auf Anfrage der „Presse“ am Sonntag eine Sprecherin der Grünen. Nach den langen Verhandlungen mit der ÖVP habe der Bundesvorstand am Samstagabend erst um 23.30 Uhr beschlossen, den Bundeskongress einzuberufen. Darauf sei die Einladung via E-Mail an die Delegierten verschickt worden. „Gesendet wurde um 23.48 Uhr, das ist auch im Versandprotokoll nachweisbar“, betonen die Grünen. „Verzögerungen könnten auf ein technisches Problem oder das Abarbeiten der Adressen zurückzuführen sein.“

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