Fauxpas

Richterin: „Sie können sich auch ausziehen“

Das Bundesverwaltungsgericht sah keine strafwürdige Verfehlung
Das Bundesverwaltungsgericht sah keine strafwürdige Verfehlung(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Eine Wiener Verwaltungsrichterin verärgerte ihre Schriftführerin durch eine mehrdeutige Einladung. Eine Disziplinarstrafe bleibt ihr aber doch erspart.

Wien. „Sie können sich auch ausziehen, das wird die anwesenden Herren nicht stören.“ So oder so ähnlich sprach eine mittlerweile in den Ruhestand verabschiedete Richterin des Verwaltungsgerichts Wien zu ihrer Schriftführerin. Ob sie dafür mit einer Disziplinarstrafe zu belegen ist, hatte das Bundesverwaltungsgericht zu klären.

Obwohl die Aussage in einer Verhandlung und im Beisein professioneller Verfahrensbeteiligter gefallen war, ließ sich nicht mit Sicherheit feststellen, was die Richterin genau gesagte hatte. Jedenfalls wollte die Disziplinaranwältin der Stadt Wien die Juristin bestraft wissen: Diese habe nicht alles getan, um zu vermeiden, dass die Achtung und das Vertrauen, die ihrer Stellung als Richterin entgegengebracht werden, untergraben würden. Die „sinngemäß“ wiedergegebene und eingangs zitierte Aussage hat offenbar ihre Wirkung nicht verfehlt: Die Beteiligten hätten „mit einem leicht beschämenden Schmunzeln“ reagiert – was immer das auch sein mag.

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