Bis zum 31. Dezember 2019 konnten Zweitwohnsitze in Salzburg gemeldet werden. Für nur wenige Immobilien wurde dies getan. Illegale Wohnungen sollen nun ausfindig gemacht werden. Ab 2020 drohen Geldstrafen bis zu 25.000 Euro und sogar Zwangsversteigerung.
Salzburg/Wien. Was braucht man schon zum Glücklichsein? Ein Chalet im Pinzgau, eine Villa in Zell am See, eine Wohnung für den Skiurlaub. Aber ab jetzt ist Schluss mit Wochenend und Sonnenschein. Werden solche Immobilien nicht dauerhaft bewohnt und wurden bisher nicht als Zweitwohnsitz gemeldet, sind sie ab 2020 im Bundesland Salzburg illegal. Den Besitzern drohen harte Strafen.
Seit Jahren brodelt die Debatte um Wohnungsmangel, Luxus-Appartements für Touristen und horrende Miet- sowie Grundpreise. Um die Probleme in den Griff zu bekommen, wartet das Land Salzburg mit einer ganzen Kavallerie an neuen Verordnungen auf. Dabei scheint die Wurzel allen Übels identifiziert: Zweitwohnsitze, also Wohnräume, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden.